Um den gebeutelten Unternehmen entgegenzukommen, verzichtet die Suva auf Verzugszinsen, Mahnungen und Betreibungen.
(wap) Bis am 30. Juni 2020 erhebt die Suva auf verspätete Zahlungen keine Verzugszinsen. Auch auf Mahnungen und Betreibungen wird verzichtet. Dies teilte die Suva am Freitag mit. Sie will damit der hohen wirtschaftlichen und personellen Belastung der versicherten Betriebe im Angesicht der Corona-Pandemie Rechnung tragen. Nach Ablauf der Sistierung werden man realistische, der Situation angepasste Zahlungsmöglichkeiten anbieten.