GEldwäscherei und Korruption
Studie bemängelt: Unternehmen werden in der Schweiz kaum verklagt

Firmen mit Sitz in der Schweiz werden selten strafrechtlich belangt. Schuld daran seien Schwächen der Strafnorm aber auch mangelhafte Konsequenz der Behörden, kritisiert Transparency International.

Dario Pollice
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Transparency Schweiz stellt «erhebliche Mängel» im Unternehmensstrafrecht fest. (Symbolbild)

Transparency Schweiz stellt «erhebliche Mängel» im Unternehmensstrafrecht fest. (Symbolbild)

Keystone

In der Schweiz müssen Unternehmen bei Geldwäscherei- oder Korruptionsverdacht seit 2003 strafrechtlich verfolgt werden. Trotz grösserer Fälle seien bislang aber nur wenige Firmen hierzulande verurteilt worden, schreibt die Nichtregierungsorganisation Tranparency International Schweiz (TI) am Montag in einer Mitteilung. Dies hänge unter anderem mit erheblichen Defiziten im Unternehmensstrafrecht und der mangelhaften Konsequenz der Strafverfolgungsbehörden zusammen, stellt TI in einer am Montag veröffentlichten Studie fest.

Konkret bemängelt Transparency International, dass die entsprechende Strafnorm diverse Lücken aufweise. So sei beispielsweise die Strafbarkeit auf einen zu engen Deliktskatalog beschränkt. Namentlich seien Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung nicht in der Regelung erfasst, heisst es in der Mitteilung.

Zu tiefe Bussen schrecken nicht ab

Einen weiteren Schwachpunkt verortet die Nichtregierungsorganisation bei er Bussenhöhe. Diese liegt bei maximal fünf Millionen Franken. Das sei zu tief, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen, schreibt Transparency International. Gleichzeitig biete das Strafprozessrecht nicht genügend Anreize, um fehlbare Unternehmen zu Selbstanzeigen und Zusammenarbeit zu bewegen.

Kritik übt Transparency International Schweiz aber auch an den zuständigen Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen. Deren Vollzug ist mangelhaft, wie die Studie feststellt. Zum einen hätten die Staatsanwaltschaften bisher ihre Möglichkeiten zu wenig ausgeschöpft, um Firmen zu Selbstanzeigen und Kooperation zu veranlassen. Zum anderen hätten sie Widerhandlungen bislang nicht konsequent genug verfolgt.

Strafjustiz soll transparenter werden

Insgesamt besehen laut dem Bericht «erhebliche Mängel» in allen untersuchten Bereichen des Unternehmensstrafrechts. «Der Gesetzgeber und die Strafverfolgungsbehörden müssen endlich gewährleisten, dass die Unternehmen bei Verfehlungen konsequent strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden», lässt sich der Geschäftsführer von Transparency Schweiz, Martin Hilti, in der Mitteilung zitieren.

Die NGO stellt folglich mehrere Forderungen auf, um die Unternehmensstrafbarkeit zu verbessern. So soll die Strafjustiz deutlich transparenter werden. Unternehmen müssten zudem häufiger zu Selbstanzeigen animiert werden und schwere Unternehmensdelikte sollen stets gerichtlich und nicht bloss von Staatsanwaltschaften beurteilt werden. Schliesslich sollen bestehende Lücken in der Strafbarkeit, etwa zu niedrige Bussen, geschlossen werden, heisst es.