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Die Banken müssen ab Ende September zusätzliche Eigenmittel halten. Nationalbank und Bundesrat reagieren damit auf die Risiken am Hypothekar- und Immobilienmarkt.
Die Schweizer Banken müssen ihr Eigenkapital bis am 30. September wieder aufstocken. Der Bundesrat hat am Mittwoch an seiner Sitzung einem Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zugestimmt und den antizyklischen Kapitalpuffer reaktiviert. Die Höhe dieses Puffers beträgt 2,5 Prozent der risikogewichteten Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfand dient.
Hintergrund sind die zunehmenden Risiken am Hypothekar- und Immobilienmarkt, denen Bundesrat und SNB entgegenwirken wollen. Gemäss der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) stärkt der Kapitalpuffer die Widerstandskraft des Bankensektors, wenn infolge von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt Korrekturen erfolgen. Zudem wirkt er einer weiteren Verschärfung der Situation auf diesen Märkten entgegen, wie es weiter heisst.
Im März 2020, also zu Beginn der Coronakrise, wurde der antizyklischen Kapitalpuffer, der damals 2 Prozent der relevanten risikogewichteten Positionen betrug, auf Antrag der Nationalbank deaktiviert. Die Massnahme war Teil eines Massnahmenpakets von Bund, Nationalbank und Finanzmarktaufsicht (Finma) und hatte das Ziel, den Banken den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe an Unternehmen zu gewähren. Doch seither hat sich nicht nur die wirtschaftliche Lage gebessert, auch die pandemiebedingten Unsicherheiten bezüglich Kreditzugang von Unternehmen haben deutlich abgenommen. Zudem gibt es laut der Nationalbank derzeit keine Anzeichen für eine Kreditverknappung bei Unternehmen.
Gleichzeitig haben sich die «Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt» erhöht, wie die Notenbank weiter festhält. Sowohl das Hypothekarkreditvolumen als auch die Wohnliegenschaftspreise seien stärker gestiegen, als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären könnten. Die Gefahr einer abrupten Korrektur ist damit gestiegen – etwa durch einen unerwartet starken Zinsanstieg. Für die Behörde ist daher klar: «Eine solche Korrektur hätte schwerwiegende Folgen für die Kreditnehmer und den Bankensektor beziehungsweise die Schweizer Wirtschaft.» (abi)