Organisiertes Verbrechen
Niederlage für Credit Suisse: Bundesstrafgericht verhängt eine Busse

Eine Credit-Suisse-Angestellte wurde vom Bundesstrafgericht wegen Geldwäscherei schuldig gesprochen. Der Bank attestiert das Gericht Mängel bei der Umsetzung der Anti-Geldwäscherei-Regeln. Die Bank bekommt eine Busse.

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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona beschäftigte sich mit einem Geldwäschereifall aus dem organisierten Verbrechen.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona beschäftigte sich mit einem Geldwäschereifall aus dem organisierten Verbrechen.

Keystone

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die Angestellten beschuldigt, einer kriminellen Bande aus Bulgarien bei der Geldwäscherei geholfen zu haben. Der Bank warf die BA vor, die Geldwäscherei nicht verhindert zu haben. Das Bundesstrafgericht bestätigte nun diese Vorwürfe, wie es am Montag mitteilte.

Die fehlbare CS-Mitarbeiterin wird wegen qualifizierter Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Geldstrafe verurteilt. Beide Strafen sind bedingt. Die Betreuerin habe zwischen 2007 und 2008 Überweisungsaufträge der Kunden ausgeführt, obschon es konkrete Verdachtsmomente für eine kriminelle Herkunft der Gelder gegeben habe, heisst es im Urteil. Auf diese Weise seien mehr als 19 Millionen Franken dem Zugriff des Staates entzogen worden.

Zwei Millionen Franken Busse und 19 Millionen Schadenersatz

Bei der Credit Suisse stellt das Bundesstrafgericht in seinem Urteil Mängel fest. Dies zum einen, weil eine Kundenbeziehung mit einer kriminellen Organisation bestanden habe, zum anderen wegen der ungenügenden Umsetzung der Anti-Geldwäscherei-Regeln durch die Hierarchie. Die Bank wird deshalb zu einer Busse von zwei Millionen Franken verurteilt.

Das Bundesstrafgericht ordnet weiter die Einziehung von mehr als zwölf Millionen Franken an. Gegenüber der Credit Suisse wird zudem eine Ersatzforderung in Höhe von 19 Millionen Franken gestellt. (wap)