Witwe von Helmut Kohl geht leer aus

Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf eine vom deutschen Altkanzler Helmut Kohl erstrittene Rekord-Entschädigung in Höhe von einer Million Euro. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht der westdeutschen Stadt Köln.

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Maike Kohl-Richter an der Beerdigung ihres verstorbenen Mannes: Die Witwe erbt eine Entschädigung über eine Million Euro nicht, entschied ein Gericht in Köln. (Bild: KEYSTONE/EPA GETTY IMAGES POOL/SEAN GALLUP / POOL)

Maike Kohl-Richter an der Beerdigung ihres verstorbenen Mannes: Die Witwe erbt eine Entschädigung über eine Million Euro nicht, entschied ein Gericht in Köln. (Bild: KEYSTONE/EPA GETTY IMAGES POOL/SEAN GALLUP / POOL)

(sda/dpa)

Der Anspruch auf Geldentschädigung sei nicht vererbbar, erläuterte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske. Schliesslich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe. Kohl war im vergangenen Jahr gestorben.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig - die Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter kann dagegen in Revision gehen.

Helmut Kohl (1930-2017) hatte die Entschädigung kurz vor seinem Tod vom Landgericht Köln zugesprochen bekommen, weil in dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren.