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Die Invalidenversicherung soll künftig auch Beiträge an Assistenzhunde für Kinder und Jugendliche leisten. Dies hat die kleine Kammer am Dienstag entschieden. Sie hiess einen Vorstoss des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller gut.
Assistenzhunde erleichtern Menschen mit einer Beeinträchtigung das Leben. Die Invalidenversicherung kann denn auch einen Pauschalbeitrag von 15500 Franken für die vierbeinigen Helfer entrichten. Allerdings trifft das nur auf körperbehinderte Erwachsene zu, die eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren oder schweren Grades beziehen und zu Hause wohnen.
Künftig soll die IV auch Beiträge an Assistenzhunde für Kinder und Jugendliche leisten. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Damian Müller (FDP/LU) ohne Diskussion angenommen. Müller ist zuversichtlich, dass auch der Nationalrat sein Anliegen gutheissen wird. Der Optimismus kommt nicht von ungefähr. Ständerate von links bis rechts haben seinen Vorstoss mitunterzeichnet, auch der Bundesrat empfahl ihn zu Annahme.
Zum Einsatz kommen könnten Assistenzhunde zum Beispiel bei Minderjährigen, die an Epilepsie leiden. Epilepsie-Hunde, schreibt Müller im Vorstoss, könnten kommende Anfälle dank ihrem Geruchsinn und einer ausgezeichneten Beobachtungsgabe voraussehen und vor ihnen warnen. Bei IV-Stellen seien schon einige Gesuche für Epilepsie-Begleithunde für Minderjährige eingegangen. Dass sie aufgrund der geltenden Regeln abgelehnt werden müssten, sei störend.