Olympiasieger Sun geht vors Bundesgericht

Der Schwimm-Olympiasieger Sun Yang legt beim Schweizer Bundesgericht in Lausanne Rekurs gegen seine achtjährige Dopingsperre ein.

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Sun Yang zieht seinen Fall ans Bundesgericht

Sun Yang zieht seinen Fall ans Bundesgericht

KEYSTONE/EPA/PATRICK B. KRAEMER
(sda/apa)

Dies berichtete das Fachportal Swimmingworldmagazine.com. Der 28-jährige Chinese war Ende Februar wegen seines Fehlverhaltens im Zuge einer Dopingkontrolle im September 2018 vom Internationalen Sportgerichtshof CAS als Wiederholungstäter verurteilt worden.

Ursprünglich war Sun vom Schwimm-Weltverband (FINA) von der Mitschuld an der Zerstörung einer Dopingprobe freigesprochen worden, dagegen hatte die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) beim CAS aber erfolgreich Rekurs eingelegt.

Sun hatten 2012 und 2016 insgesamt sechs olympische Medaillen gewonnen, darunter dreimal Gold. Bereits 2014 war der mehrfache Weltmeister wegen Dopings für drei Monate gesperrt gewesen. Bei der WM 2019 hatte er Gold über 200 und 400 m Crawl gewonnen.

Dass er bei den Titelkämpfen im südkoreanischen Gwangju überhaupt starten durfte, hatte zu Protesten geführt. Der Australier Mack Horton und später auch der Brite Duncan Scott hatten bei den Siegerehrungen neben dem Podest gestanden und Sun den Handschlag verweigert.