Dreieinhalb Jahre bis zum Urteil: Der Fall Ullrich im Überblick

Drucken

19. Mai 2014: Der ehemalige Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich fährt kurz nach 20 Uhr in Mattwil auf eine Kreuzung zu. Er kann nicht mehr rechtzeitig bremsen und prallt mit seinem Audi ins Heck eines Kleinwagens und stösst frontal mit einem weiteren Auto zusammen. Ullrich bleibt unverletzt, die beiden anderen Fahrer müssen ins Spital gebracht werden. Bei Ullrich werden 1,4 Promille Alkohol festgestellt. Ein späteres Gutachten kommt auf 1,8 Promille.

26. Mai 2014: Die Thurgauer Staatsanwaltschaft leitet gegen Ullrich strafrechtliche Ermittlungen ein.

29. Mai 2015: Gegen Ullrich wird Anklage erhoben. In einem abgekürzten Verfahren soll der Deutsche zu 18 Monaten Gefängnis bedingt und einer Busse von 10 000 Franken verurteilt werden.

21. Juli 2015: Das Bezirksgericht Weinfelden weist den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Der Gerichtspräsident äusserte Zweifel an der Anklageschrift. So könnte die Geschwindigkeit von 139 km/h, mit der Ullrich gefahren sein soll, auch höher gewesen sein. Der Gerichtspräsident verwies auf ein Gutachten, das von 143 km/h ausging. Der Gerichtspräsident vermisste in der Anklageschrift einen weiteren Punkt: Ullrich soll neben den festgestellten 1,8 Promille Alkohol im Blut auch noch stark unter Einfluss des Medikaments Valium gestanden haben.

Dezember 2015: Für das zweite Verfahren im Fall Ullrich wird ein neuer Staatsanwalt eingesetzt.

Januar 2016: Ulrich wird erneut einvernommen. Die Staatsanwaltschaft gibt zudem weitere Gutachten in Auftrag. Zum einen soll die Wirkung von Medikamenten im Zusammenhang mit Alkohol geklärt werden. Ein zweites Gutachten soll sich erneut mit der Geschwindigkeit befassen.

11. November 2016: Die Staatsanwaltschaft erhebt zum zweiten Mal Anklage. Ein neues Gutachten ergab, dass Ullrich vor dem Bremsen mit weniger als 140 km/h unterwegs gewesen sein könnte. Damit liegt er unter der Schwelle zu einem Raserdelikt. Dennoch fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Haftstrafe von 17 Monaten. Die Busse soll dagegen 10000 Franken bleiben.

April 2017: Zwei Bezirksrichter müssen wegen Voreingenommenheit in den Ausstand treten. Der Verteidiger von Ullrich hatte gegen die beiden Richter ein Ausstandsbegehren gestellt. Dies mit der Begründung, dass die Richter voreingenommen seien, weil sie im ersten Gerichtsverfahren beteiligt waren, bei dem der Deal zwischen der Staatsanwaltschaft und Ullrichs Anwalt abgelehnt wurde. Dadurch könne ein faires Verfahren gegen Ullrich nicht gewährleistet werden. Die beiden Richter lehnten es ab, freiwillig in den Ausstand zu treten. Das Thurgauer Obergericht hiess das Begehren dagegen gut.

14. September 2017: Ullrich wird vom Bezirksgericht Weinfelden zu 21 Monaten auf Bewährung und 10000 Franken Busse verurteilt. Er akzeptiert das Urteil. (ar)