Der konkursite Unternehmer Rolf Erb wurde im März zu acht Jahren Haft verurteilt. Gestern hat das Bezirksgericht Winterthur entschieden, dass Schloss Eugensberg, in dem Erb heute noch wohnt, in die Konkursmasse fällt.
WINTERTHUR. Rolf Erb erschien gestern nicht persönlich vor dem Bezirksgericht Winterthur. Er war am 22. März wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung und Gläubigerschädigung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Wegen einer Beschwerde seiner Lebenspartnerin vor Obergericht durfte damals über einen Anklagepunkt noch nicht entschieden werden. Inzwischen hatte das Obergericht auf Nicht-Eintreten entschieden. Das rechtliche Gehör der Lebenspartnerin sei gewahrt gewesen, indem sich der Rechtsvertreter vor Gericht hatte äussern dürfen. Die Lebenspartnerin war an der Verhandlung im März krank geschrieben.
Gestern hat das Bezirksgericht verfügt, dass Schloss Eugensberg in Salenstein, das Zentrum Töss in Winterthur und weitere Immobilien in Winterthur, Seuzach und Rüdlingen in die Konkursmasse verschoben werden. Das Gleiche gilt für das Inventar des Schlosses Eugensberg inklusive Oldtimersammlung, Aktienbesitz, Schuldbriefen und sonstigem Vermögen. Ob das Schloss in die Konkursmasse Hugo Erb AG oder in die Konkursmasse Rolf Erb fällt, liess das Bezirksgericht offen. Darüber solle der Zivilprozess vor dem Bezirksgericht Frauenfeld befinden.
Das Bezirksgericht Winterthur hatte 2003 den Konkurs über die Hugo Erb AG eröffnet. 2004 wurde der Konkurs über Rolf Erb persönlich vor dem damaligen Bezirksgericht Steckborn eröffnet. Das Schloss Eugensberg war von der Hugo Erb AG an Rolf Erb verkauft worden, wobei Rolf Erb nie einen Kaufpreis entrichtet hatte.
Erb verschenkte das Schloss vor dem Konkurs an seine damals zehn Monate alten Zwillingssöhne. Das Gericht räumte der Rückgängigmachung Priorität ein. Es handle sich nicht um Dritteinziehung, sondern um Begünstigteneinziehung.
Den vom Frauenfelder Rechtsanwalt Matthias Hotz vertretenen Geschädigten sprach das Gericht 215 000 Franken Prozessentschädigung zu. Hotz zeigte sich «sehr positiv überrascht», wie er auf Anfrage sagte. Dieses Urteil habe er «nicht unbedingt erwartet». Normalerweise würde ein Strafgericht den Entscheid ans Zivilgericht delegieren. Mit dem gestrigen Entscheid werde der Zivilprozess im Thurgau «ganz klar erleichtert». Die Verteidigung wollte sich gestern noch nicht dazu äussern, ob sie das Urteil weiterzieht, doch ist zu erwarten, dass sie das tun wird. Das schriftliche Urteil, das rund 900 Seiten umfasst, wird im Laufe des Juni veröffentlicht.