Wer das Konkubinat dem Trauschein vorzieht, sollte gerade bei finanziellen Angelegenheiten alles klären, solange die Liebe noch frisch ist.
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Mit jemandem zusammenzuziehen, erfordert gegenseitige Rücksichtnahme. Schon herumliegende Socken können Diskussionen verursachen. Und erst recht das liebe Geld. Darum macht es Sinn, sich frühzeitig um die Finanzen zu kümmern.
Der Konkubinatsvertrag
Am besten regeln Sie die wichtigsten finanziellen Belange in einem Konkubinatsvertrag. Dieser kann zum Beispiel festhalten, wer wie viel zu den Lebenshaltungskosten beisteuert und was mit den gemeinsam angeschafften Gütern geschieht, falls man sich trennt. Unbedingt sollten Sie aufführen, wer welche Verantwortung und welche Kosten übernimmt, wenn Kinder oder Wohneigentum da sind.
Das Testament und der Erbvertrag
Als Konkubinatspartner haben Sie keinen gesetzlichen Erbanspruch. Ergänzend zum Konkubinatsvertrag ist deshalb ein Testament sinnvoll, in dem die Partner einander begünstigen. Ein Erbvertrag, in dem pflichtteilsgeschützte Erben zugunsten des Konkubinatspartners teilweise oder ganz auf ihre Ansprüche verzichten, kann zusätzliche Sicherheit schaffen.
Die AHV und Pensionskasse
Sollte einem von Ihnen etwas zustossen, zahlt die AHV hinterlassenen Konkubinatspartnern keine Witwen- oder Witwerrente aus. Jedoch entrichten viele Pensionskassen Hinterbliebenen eine Rente oder ein einmaliges Todesfallkapital. Dazu müssen je nach Kasse eine oder mehrere Bedingungen erfüllt sein: Die Partnerschaft bestand seit mindestens fünf Jahren; es bestand eine finanzielle Abhängigkeit des Hinterbliebenen; es sind gemeinsame Kinder vorhanden. Klären Sie deshalb unbedingt rechtzeitig, welche Bedingungen bei Ihrer Pensionskasse erfüllt sein müssen.
Der Sparplan
Schliesslich gilt es, eine gemeinsame finanzielle Basis zu schaffen, um sich auch langfristige Ziele finanzieren zu können. Auch die freiwillige Vorsorge via Säule 3a ist wichtig, da sie der langfristigen Absicherung des Partners und der Kinder dient. Haben Sie gemeinsame Kinder oder Wohneigentum ist zudem eine Todesfallversicherung eine Überlegung wert.