Ausschaffungen Ein Afghane weigerte sich, den Rückflug in seine Heimat am 12. September freiwillig anzutreten. Um die Ausschaffung sicherzustellen, bot der für den Vollzug zuständige Kanton Baselland vier Polizisten auf. Sie fesselten den renitenten Mann an Händen und Füssen, um ihn an seinen Platz im Flugzeug zu bringen.
Denise Graf, Asylexpertin bei der Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) Schweiz, kritisiert die Rückführung als «verkappten Sonderflug». Sonderflüge chartert der Bund, wenn damit zu rechnen ist, dass die wegzuweisende Person starken körperlichen Widerstand leisten wird und eine Rückführung in einem Linienflug als unmöglich erscheint. Vertreter der nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) begleiten die Sonderflüge und überwachen, ob dabei die Menschenwürde respektiert wird.
Zum Fall des Afghanen sagt Graf: «Bei der Anwendung derartiger Zwangsmassnahmen muss jemand von der NKVF anwesend sein.» Vor allem der Weg zum Abflug und das Umsteigen bei Flughäfen sei heikel, weil dies abseits der Öffentlichkeit stattfinde. AI hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) deshalb dazu aufgefordert, unter gewissen Bedingungen Linienflüge durch die NKVF begleiten zu lassen, nämlich bei potenziell starkem körperlichem Widerstand oder bei Ausschaffungen mit der Turkish Airlines. Die Piloten der türkischen Fluggesellschaft, so Graf, würden im Gegensatz zu anderen Airlines auch Personen befördern, die sich – gut hörbar für die Mitpassagiere – gegen ihre Ausschaffung wehrten. Das SEM lehnt die Forderung ab. «Bei Rückführungen mit Linienflügen ist insbesondere deshalb kein Monitoring nötig, weil sich auch andere Passagiere an Bord befinden und damit maximale Öffentlichkeit gewährleistet ist», sagt Sprecher Lukas Rieder. Und bei der Ausschaffung des Afghanen könne keine Rede von einem «verkappten Sonderflug» sein.
AI verlangte vom Bund zudem, ganz auf Ausschaffungen nach Afghanistan zu verzichten, solange sich die Sicherheitslage nicht verbessert. Das Land wird immer wieder erschüttert durch Anschläge mit zahlreichen Opfern.
SEM-Direktor Mario Gattiker teilte AI jedoch Ende Oktober mit, die Schweiz erachte Ausschaffungen in die drei Städte Kabul, Herat und Maza-i-Sharif weiterhin für zumutbar. Der Bund prüfe aber jeden Einzelfall und vollziehe Ausschaffungen nur, wenn begünstigende individuelle Faktoren vorlägen. Damit gemeint ist etwa ein gutes soziales Netz, das die gesellschaftliche Reintegration erleichtert. (kä)