Der Hitlergruss ist nicht rassendiskriminierend. Das Entschied das Bundesgericht. SP-Fraktionschef Andy Tschümperlin ist schockiert und fordert eine Korrektur.
bu. Das Urteil des Bundesgerichts gibt zu reden. Wer seine Gesinnung öffentlich mit einem Hitlergruss bekundet, macht sich nicht wegen Rassendiskriminierung strafbar. Nur wer mit der Geste für den Nationalsozialismus wirbt, verstösst gegen das Gesetz. Bei der SP stösst das höchste Schweizer Gericht auf wenig Verständnis. «Im Lichte des früheren Urteils ist das jetzige absolut unverständlich», sagt Fraktionschef Andy Tschümperlin im Interview mit der «Zentralschweiz am Sonntag» und fordert: «Ein Verbot von Nazi-Symbolen muss diskutiert werden.» Symbole wie der Hitlergruss oder das Hakenkreuz hätten in der Schweiz nichts verloren, «das ist etwas für totalitäre Systeme».
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