Das fordert die KESB-Initiative

Seit Sommer 2015 ist sie angekündigt, nun ist sie da: Mit einer Volksinitiative wollen SVP-Nationalrat Pirmin Schwander und seine Mitstreiter die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden entmachten.

Fabian Fellmann
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Sie hat lange auf sich warten lassen. Im Sommer 2015 kündigte SVP-Nationalrat Pirmin Schwander eine Volksinitiative an, um die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zurückzustutzen. Nun, knapp drei Jahre später, steht fest, was die Volksinitiative der Kesb-Kritiker genau fordert. Der Text der Volksinitiative «Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen (Kindes- und Erwachsenenschutz-Initiative)» wurde heute im Bundesblatt veröffentlicht. Damit beginnt die Sammelfrist von eineinhalb Jahren zu laufen. Die Initianten um Schwander und die Thurgauer Autorin Julia Onken haben somit bis am 19. November 2019 Zeit, 100000 Unterschriften zu sammeln.

Heute Mittag will das Komitee über seine Forderungen informieren. Gemäss Initiativtext verlangt es, die Kesb zu entmachten. In Zukunft sollen anstelle der Kebs nur noch Gerichte jemand für urteils- oder handlungsunfähig erklären dürfen. Auch Einschränkungen in der Personensorge, der Vermögenssorge oder dem Rechtsverkehr sollen nur noch Gerichte verfügen dürfen.

Vorrang für Familienmitglieder

Weiter wollen die Initianten in der Bundesverfassung den Vorrang von Ehegatten, Verwandten und Lebenspartnern bei Personensorge, Vermögenssorte und Vertretung im Rechtsverkehr verankern. Dabei sollen zuerst Ehegatten, danach Verwandte und zuletzt «faktische Lebenspartner» berücksichtigt werden. Handlungsfähige Personen sollen das Recht erhalten, diese Präferenz selbst in einer letztwilligen Verfügung anders festzulegen oder selbst eine Vertretung zu bestimmen.

All diese Grundsätze sollen dem heutigen Artikel 14 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft angehängt werden. Dieser gewährleistet das Recht auf Ehe und Familie. Die Volksinitiative müsste aber noch auf Gesetzesebene umgesetzt werden.

Familiendrama als Auslöser

Anlass für die Volksinitiative war eine Familientragödie am 1. Januar 2015: Damals erstickte eine verzweifelte Mutter im zürcherischen Flaach ihre zwei Kinder, um zu verhindern, dass diese in einem Heim platziert werden. Die Grosseltern hatten versucht, die Kinder zu sich zu holen, was die zuständige Kesb ablehnte.

Darauf bildete sich um den Schwyzer SVP-Nationalrat ein Komitee, das Familienangehörigen mehr Rechte im Umgang mit den Kesb geben wollte. Das Komitee rang anschliessend mehrere Jahre lang um den genauen Text der Initiative und reichte stets neue Fassungen bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung ein. Mehrfach sagte Schwander selbst: «Viele Bürger warten darauf, bis die Unterschriftensammlung losgeht.» Seit 1. Februar 2018 ist der Text nun definitiv, wie der entsprechenden Verfügung der Bundeskanzlei im Bundesblatt zu entnehmen ist.

Schweizweit rund 130000 Personen betroffen

Gegner der Initiative machen geltend, die Kesb würden heute schon die Angehörigen von betroffenen Personen einbeziehen. Teilweise brauchten diese Personen aber auch Schutz vor Familienmitgliedern oder Nahestehenden.

Die Kesb sind seit 2013 zuständig für das Kindeswohl und den Kindesschutz, etwa wenn Eltern ihre Sorgepflicht nicht wahrnehmen. Sie kümmern sich auch um den Schutz der Rechte von Erwachsenen, die nicht urteilsfähig sind, und können zum Beispiel fürsorgerische Unterbringungen anordnen. Im Jahr 2016 waren schweizweit 42767 Kinder und 89605 Erwachsene von Massnahmen betroffen, wie die Statistiken der Aufsichtsbehörde Kokes zeigen. Die Kesb arbeiten nach Bundesgesetz, sind aber kantonal organisiert.

«Viele Bürger warten darauf, bis die Unterschriftensammlung losgeht.»
Pirmin Schwander, SVP-Nationalrat