Die CVP will neue Wege gehen und lässt ihre Bundesratskandidaten nun extern checken.
«Was die FDP macht, reicht nicht», sagt ein prominenter CVP-Vertreter. Wenn Bundesratsanwärter von anderen Politikern überprüft werden, von Parteifreunden also, sei das Risiko gross, dass der eine den anderen kenne oder aus anderen Gründen zu wenig genau hinschaue. Und es genüge nicht, «nur eine Befragung durchzuführen und ein Papier zu unterzeichnen», heisst es im CVP-Umfeld. Denn jeder Fall eines Politikers, der mit Unregelmässigkeiten Schlagzeilen mache, untergrabe das Vertrauen in die betreffende Partei, in Politik und Institutionen.
Die FDP hat nach dem Fall um den Genfer Regierungsrat Pierre Maudet zwar die Schraube angezogen. Maudet hatte im vergangenen Jahr als Bundesratskandidat eine umstrittene, von einem Scheich bezahlte Reise nicht gemeldet, obwohl er mit einem Verfahren rechnen musste. Aber die Prüfung von FDP-Kandidaten erfolgt nach wie vor intern, durch drei ehemalige oder amtierende Parlamentsmitglieder. Bewerber müssen sich immerhin schriftlich verpflichten, mit dem Prüfgremium zusammenzuarbeiten und alle relevanten Vorgänge offenzulegen.
Die CVP will jetzt neue Wege gehen. Auf Initiative des Bauernpräsidenten und Nationalrats Markus Ritter (SG) führt sie das bisher professionellste und strengste Prüfverfahren aller Parteien ein: Wer bei der CVP Bundesrat werden will, muss zuerst vor den Richter. Ein externes Prüfgremium soll die persönlichen Verhältnisse der Kandidierenden, familiär und finanziell, untersuchen; ebenso den Werdegang und die beruflichen Mandate beziehungsweise die entsprechenden Interessenbindungen. Ziel ist es, möglichst nahe an den hohen Standard der Personensicherheitsprüfungen des Bundes zu kommen.
Am Werk sind Profis, die Prüfgruppe wird von alt Bundesrichter Heinz Aemisegger und der ehemaligen Untersuchungsrichterin Judith Fischer geleitet. Sie können bei Bedarf weitere Experten beiziehen. «Wir setzen der Prüfungskommission keine Grenzen und erwarten, dass sie alles Mögliche abklärt», sagt CVP-Fraktionschef Filippo Lombardi (TI). Er sitzt zusammen mit Parteipräsident Gerhard Pfister der Findungskommission vor. Diese nimmt die von den Kantonalparteien eingereichten Kandidaturen für die Nachfolge von Doris Leuthard unter die Lupe. Die externen Personenprüfer liefern Berichte mit gegebenenfalls anonymisierten Passagen zu den Kandidaten.
«Wir wollen eine saubere Trennung zwischen Politik und Prüfungskommission», sagt CVP-Sprecher Manuel Ackermann. «Damit die Prüfung möglichst unabhängig ist, aber auch zum Schutz der Kandidierenden.» Diese sollen sichergehen können, dass keine heiklen Informationen nach aussen dringen.
Das neue Verfahren dürfte nicht allen gefallen. Heikel könnte es für die Prüfer werden, wenn es um Interessenbindungen beispielsweise von Wirtschafts- oder Steueranwälten geht. Diese können Informationen etwa zu Mandaten für Oligarchen, Potentaten oder anderen heiklen Klienten heute mit Hinweis auf das Anwaltsgeheimnis verweigern.
Im Fall solcher geltend gemachter Berufsgeheimnisse, sagt ein CVP-Vertreter, werde die Prüfungskommission den Vorbehalt anbringen, dass beim Kandidaten gewisse Aspekte nicht geprüft werden konnten. Wer nicht alles auf den Tisch lege, müsse damit rechnen, dass er nicht nominiert werde. «Ein solcher Umstand würde uns die Prüfungskommission melden, es läge dann in der Abwägung der Findungskommission, daraus Konsequenzen zu ziehen», bestätigt auch Fraktionschef Lombardi.