Laut einem vertraulichen Gutachten des Bundes verstösst die im Ständerat geplante Schwächung des Naturschutzes gegen die Verfassung. Die Initiative ist damit aber nicht vom Tisch.
Umweltverbände sprechen vom grössten Angriff auf den Naturschutz seit der Initiative gegen das Verbandsbeschwerderecht. Eine parlamentarische Initiative des Zuger Ständerats Joachim Eder (FDP) will die Hürden für Eingriffe in BLN-Gebieten, dem Bundesinventar der geschützten Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, senken. Heute braucht es dafür «gleich- oder höherwertige» nationale Interessen wie neue Autobahnen. Künftig sollen für Bauprojekte in BLN-Gebieten auch kantonale Interessen ausreichen. Die Umweltkommissionen (Urek) des Parlaments haben der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Doch nun pfeift sie das Bundesamt für Justiz (BJ) zurück: Ein vertrauliches Gutachten des BJ kommt zum Schluss, dass Eders Vorschlag zu wenig differenziert sei – und damit teilweise verfassungswidrig.
Konkret könnte der in der Verfassung verankerte Natur- und Heimatschutz ausgehöhlt werden. Das BJ befürchtet offenkundig, dass Einzelvorhaben ohne nationale Bedeutung BLN-Schutzobjekte beeinträchtigen könnten. Naturschützer, die vor einem Dammbruch bei der Verschandelung von Schutzgebieten warnen, sehen sich durch das Gutachten bestärkt. «Die Senkung des Schutzniveaus für Landschaftsperlen ist in der Tat verfassungswidrig», sagt Raimund Rodewald, Leiter der Stiftung für Landschaftsschutz. Die BLN-Gebiete müssten ungeschmälert erhalten bleiben. Er rechnet damit, dass Eders Pläne beerdigt werden. Alles andere wäre ein «Kamikaze-Vorschlag». Dies würde das Volk nie goutieren, wie die Abstimmungen zur Raumplanung und zu den Zweitwohnungen gezeigt hätten.
Unproblematisch ist für den Bund dagegen eine zweite Forderung Eders, die Relativierung der Stellung der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK). Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf einen gleichlautenden Vorstoss der FDP-Fraktion. Umstritten ist jedoch, ob sich damit in der Praxis viel ändern würde. Joachim Eder will so oder so nicht aufgeben: Er signalisiert Bereitschaft, gewisse Formulierungen in seinem Vorschlag zu kippen. Damit solle der Verfassungsartikel zum Natur- und Heimat-schutz explizit eingehalten werden. «Ich will keinen Frontalangriff auf den Naturschutz», betont Eder. Es gehe ihm um eine vertiefte Diskussion um die Güterabwägung zwischen Schutz und Nutzung. Eders Vorschlag tangiert auch die Förderung alternativer Energien. Forderungen, sein Anliegen solle im Rahmen der Vorlage zur Energiewende beraten werden, erteilt er allerdings eine Absage. «Es geht nicht alleine um alternative Energien.» Zudem würde der Vorstoss damit auf die lange Bank geschoben.
Die Urek des Ständerats befasst sich im Januar mit dem Gutachten. Demnach könnten verschiedene Punkte in Eders Vorschlag die Verfassung verletzen, bestätigt Kommissionspräsident Ivo Bischofberger (CVP, Appenzell Innerrhoden). Bloss: Auch unverdächtige Stimmen teilen den Optimismus, dass Eders Vorhaben nun beerdigt wird, nicht.
Nationalrat und Urek-Mitglied Beat Jans (SP, Basel-Stadt) verweist auf die Beratungen zum Alkoholgesetz: Im September stimmte der Nationalrat einer Steuer-Extrawurst für einheimische Schnapsbrenner, der sogenannten Ausbeutebesteuerung, zu. Dabei sei ein externes Gutachten zuhanden der vorberatenden Kommission zum Schluss gekommen, die Ausnahme wäre verfassungswidrig, sagt Jans. «Die Parlamentarier scherten sich nicht darum.»