Hintergrund Als Halal-Fleisch wird Fleisch von Tieren bezeichnet, die nach den Regeln des Islam geschlachtet wurden. Das arabische Wort «halal» kann mit «erlaubt» oder «zulässig» übersetzt werden. Konkret heisst dies: Die zu schlachtenden Tiere müssen – anders als nach europäischen Standards – ohne jede Betäubung mit einem speziellen Messer und mit einem einzigen grossen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet werden. Mit dem Schnitt werden die Halsschlagader sowie die Luft- und Speiseröhre durchtrennt. Dadurch soll das Tier möglichst vollständig ausbluten.
Diese Praxis wird Schächten genannt und wird auch im Judentum praktiziert (koschere Fleischzubereitung). Beim Schächten nach allgemeinen Halal-Regeln des Islams ist es zwingend, dass bei jedem Tier ein kurzes Gebet oder mindestens der Name Allahs ausgesprochen wird. Erfolgt die Schlachtung maschinell, so reicht es, dies beim Drücken des Startknopfes zu tun.
Welche generellen Bedingungen zusätzlich erfüllt sein müssen, damit Fleisch halal ist, ist international umstritten. Einige Halal-Standards, etwa jene von Malaysia oder Indonesien, schreiben vor, dass nur Muslime als Schlachter zulässig sind. Andere, etwa die Regelung der Vereinigten Arabischen Emirate, besagen, dass auch Christen oder Juden Halal-Schlachtungen durchführen dürfen. Praktisch überall wird aber von den Schlachtern, egal, welchem Glauben sie angehören, als Nachweis der persönlichen Kompetenz ein Zertifikat verlangt.
Eine weitere Bedingung findet sich in der schiitischen Rechtsschule des Islams, nach der die Schlachthöfe in Richtung Mekka ausgerichtet sein müssen. Für sunnitische Muslime ist dies der Idealfall, jedoch keine Pflichtbedingung. Dass bei den Schächtungen die Tiere selbst nach Mekka ausgerichtet sein müssen, ist ebenfalls keine strikte Vorgabe und wird weltweit entsprechend unterschiedlich gehandhabt.
Religiös basiert das Schächten auf dem Verbot des Blutgenusses, welches neben dem Islam auch das Judentum kennt. Einem Muslim ist es laut dem Koran und überlieferten Bräuchen und Normen (der Sunna) untersagt, Blut zu sich zu nehmen.
Dass die geschächteten Tiere tatsächlich ausbluten, entspricht laut verschiedenen Quellen jedoch nicht der Realität. Gemäss einer Studie aus Neuseeland – einem Grossproduzenten von Halal-Fleisch für viele arabische Staaten – bleiben bis zu 40 Prozent der Gesamtblutmenge im toten Körper der geschächteten Tiere. An einer tierärztlichen Hochschule in Deutschland gab es bei einer Reihe von Versuchen sogar Fälle, in denen tote Körper geschächteter Tiere noch mehr Blut aufwiesen als solche von normal betäubten und geschlachteten. Experten vermuten, dass dies auf Verkrampfungen der Muskeln zurückzuführen ist.
In der Schweiz ist Schächten seit über 120 Jahren verboten. Nachdem das Stimmvolk 1893 eine Initiative der Deutschschweizer Tierschutzvereine angenommen hatte, wurde das Schächtverbot in die Bundesverfassung aufgenommen. Seit 1978 ist das Verbot in gleichem Umfang im Tierschutzgesetz festgeschrieben. Allerdings beschränkt sich das Verbot hierzulande auf Säugetiere; Geflügel darf geschächtet werden.
Halal-Fleisch muss deshalb in die Schweiz importiert werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) legt für den Import ein jährliches Kontingent fest. Zurzeit sind es 350 Tonnen Rind- und 175 Tonnen Schaffleisch. Die Importkontingente werden vierteljährlich vom BLW versteigert und zwar zwingend an muslimische Metzgereien. Diese wiederum sind verpflichtet, ihre Produkte ausschliesslich an muslimische, vom BLW anerkannte Geschäfte zu liefern. Vorgeschrieben ist auch: Wer Halal-Fleisch verkauft, muss dies gut sichtbar anschreiben.
Verlässliche Zahlen zum Schweizer Halal-Fleischmarkt gibt es kaum. Bekannt ist aber, dass ein Grossteil aus Frankreich bezogen wird. Genauer: von einem Schlachthof in Besançon, rund 70 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt, in dem ohne Betäubung geschlachtet wird.
Es gibt aber auch die Möglichkeit, Halal-Fleisch in der Schweiz zu produzieren. Unter tierärztlicher Überwachung können Tiere mit einem Elektroschock oder einem Bolzenschuss betäubt werden, kurz danach folgt der Halsschnitt. Moderate Muslime, vor allem in Europa, akzeptieren diese Kompromissmethode, die mit hiesigen Tierschutzbestimmungen kompatibel ist.
Livio Brandenberg