HYMNE: Trittst im Morgenrot ab

Der Bundesrat glaubt nicht, dass eine neue Hymne auf Akzeptanz stossen würde. Dennoch will die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft den Schweizer Psalm kippen – in einer TV-Show.

Kari Kälin
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... Wenn der Alpenfirn sich rötet, betet, freie Schweizer, betet! Der rote Himmel kurz vor Sonnenaufgang, aufgenommen von Tartegnin VD am Genfersee. (Bild: Keystone/Laurent Gilleron)

... Wenn der Alpenfirn sich rötet, betet, freie Schweizer, betet! Der rote Himmel kurz vor Sonnenaufgang, aufgenommen von Tartegnin VD am Genfersee. (Bild: Keystone/Laurent Gilleron)

Kari Kälin

Im Jahr 1835, noch vor der Gründung des modernen Bundesstaates, komponierte der Urner Zisterziensermönch Alberik Zwyssig die Melodie für die heute gültige Schweizer Landeshymne. 1841 schrieb der Zürcher Liederdichter Leonhard Widmer dazu den Text («Trittst im Morgenrot daher»). Ausgerechnet zu einer von heftigen religiösen Spannungen geprägten Zeit entstand ein katholisch-protestantisches Gemeinschaftswerk, das nationale Identität stiftet. Als offizielle Landeshymne installierte der Bundesrat den Schweizer Psalm aber erst 1981, nach einem 20-jährigen Provisorium.

Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), bekannt als Verwalterin der Rütliwiese und Organisation, welche die freiwillige Tätigkeit unterstützt und Menschen in Not hilft, hat ein neues Tätigkeitsfeld entdeckt. Am 1. August 2012 lancierte sie auf eigene Faust einen Künstlerwettbewerb, um die bestehende Hymne durch eine neue zu ersetzen. Die SGG findet, der heutige Text bilde die Schweiz in ihrer politischen und kulturellen Vielfalt nicht mehr ab. 90 Prozent der Schweizer seien nicht in der Lage, auswendig mehr als eine Liedstrophe zu singen. Das Morgenrot soll also abtreten.

SMS und Mausklicks entscheiden

Der neue Text soll auf der Präambel der Bundesverfassung basieren. Eine rund 30-köpfige Jury, in der unter anderem ehemalige Bundesratskandidatinnen, Vertreter der SRG und des Schweizerischen Fussballverbandes sitzen, wählte von 208 Vorschlägen neulich deren 6 aus (siehe rechte und linke Spalte). Die Öffentlichkeit kann sie derzeit via Mausklick bewerten. Am 15. Mai bestimmen die Internetöffentlichkeit und die Jury die drei Beiträge für das Finale vom 12. September. In der Sendung «Potzmusig», übertragen vom Deutsch- und vom Westschweizer Fernsehen, wird dann per SMS, Onlinevoting und Telefonanrufe das Siegerprojekt erkoren.

Den Auftrag für diese Art Castingshow, zu der die gebührenfinanzierte SRG Hand bietet, hat sich die SGG gleich selber gegeben. Sie sieht sich dazu legitimiert, weil sie seit 1810 die Solidarität in der Schweizer Zivilgesellschaft und die Integration der verschiedenen Sprach- und Bevölkerungsgruppen fördere. «Und schliesslich fühlt sich die SGG als Verwalterin des Rütlis, der Wiege der Eidgenossenschaft, und Organisatorin der traditionellen jährlichen 1.-August-Feier auf dieser symbolträchtigen Wiese durchaus befugt, einen neuen Text für die schweizerische Nationalhymne vorzuschlagen», sagt SGG-Präsident Jean-Daniel Gerber.

Ob eine allfällige neue Hymne eingängiger wäre und sich das Volk den Text besser merken könnte, sei dahingestellt. Zu einer Variante wird sich das Publikum bei dieser SGG- und SRG-Veranstaltung indes gar nicht äussern können: Die heute gültige Hymne steht gar nicht zur Debatte. Die Bevölkerung hat gar nicht die Möglichkeit, für die bestehende Hymne zu plädieren.

Ball liegt beim Bundesrat

Nach der Fernsehshow will die SGG das Siegerprojekt bekannt machen und den zuständigen Bundesbehörden als neue Nationalhymne vorschlagen. Der Ball dürfte damit wohl beim Bundesamt für Kultur und beim dafür zuständigen Bundesrat Alain Berset (SP) liegen. Die Befugnis, eine neue Hymne zu installieren, haben jedoch weder die SGG noch die Fernsehzuschauer. Und der Bundesrat hat immerhin schon angekündigt, dass er eine neue Landeshymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte beschliessen wird. Zudem glaubt er, dass sich die aktuelle Hymne grosser Beliebtheit erfreue und eine Neuschöpfung nur schwerlich auf Akzeptanz stossen würde. Kurzum: Die Landes­regierung erkennt offenbar keine Notwendigkeit für eine neue Landeshymne.

Politischer Widerstand gegen die SGG-Pläne hat sich bereits formiert, vor allem von Seiten der SVP und der CVP. Parlamentarier fordern, dass auf jeden Fall das Volk das letzte Wort haben soll. Dagegen hat übrigens auch die SGG nichts einzuwenden. Es ist also gut möglich, dass für das Morgenrot nicht so bald der letzte Abend kommt.

Hinweis

Hören, mitsingen und abstimmen kann man unter www.chymne.ch/de/beitrag