Wie Algerier mit etwas schlechtem Willen ihre Ausschaffung verhindern können

Ein Algerier hintertreibt seine Ausschaffung – auch mit Hilfe seines Heimatlandes, das ihn zwar als Staatsbürger anerkennt, aber keine Reisepapiere ausstellt. Nicht nur in diesem Fall sind die Schweizer Behörden machtlos.

Kari Kälin
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Algerien nimmt seine Bürger nur in Linienflügen mit der Air Algérie zurück. Bild: Fabrice Coffrini/AFP (Genf, 20. Novemer 2017)

Algerien nimmt seine Bürger nur in Linienflügen mit der Air Algérie zurück. Bild: Fabrice Coffrini/AFP (Genf, 20. Novemer 2017)

Mit falschem Namen reiste der Algerier im Jahr 1998 in die Schweiz ein und bat vergeblich um Asyl. 21 Jahre später befindet sich der unterdessen 47-jährige Mann noch immer im Land, obwohl seine Aufenthaltsbewilligung längst abgelaufen ist.

Wie ist das möglich? Nach dem negativen Asylentscheid tauchte der Algerier unter. Im Jahr 2001 legalisierte er seinen Aufenthalt durch die Heirat mit einer Schweizerin. Aus der Ehe gingen zwei Kinder hervor. Nach ein paar Jahren liess sich das Paar scheiden, 2008 heiratete der Algerier erneut eine Schweizerin. Auch diese Beziehung ging in die Brüche. Im September 2015 entzog ihm das Migrationsamt des Kantons Solothurn die Aufenthaltsbewilligung. Die Wegweisung scheiterte, der Algerier blieb im Land, handelte mit Drogen und kassierte dafür im August 2017 eine einjährige Freiheitsstrafe inklusive Landesverweis für 4 Jahre. Nachdem er die Strafe verbüsst hatte, geriet er im vergangenen März in Ausschaffungshaft.

Bund bat Botschaft mehrfach um Papiere

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) organisierte einen polizeilich begleiteten Rückflug für den 23. September 2018. Fehlende Reisepapiere verhinderten jedoch die Zwangsausschaffung: Die algerische Botschaft anerkannte den Mann zwar als Staatsbürger, auch das obligatorische Ausreisegespräch fand statt. Doch die Botschaft hatte dem Mann noch immer keine Reisedokumente ausgehändigt, die für den Wegweisungsvollzug notwendig wären – obwohl das SEM die algerische Vertretung mehrfach darum gebeten hatte, wie aus einem Urteil des Bundesgerichts vom vergangenen Dezember hervorgeht.

Die Richter in Lausanne wiesen einen Rekurs des Mannes gegen die Durchsetzungshaft ab. Diese Massnahme kommt dann zum Zug, wenn sich ein illegal anwesender Ausländer partout weigert, aus der Schweiz auszureisen. Beim Algerier trifft das zu. Die Papierbeschaffung sei bisher an dessen renitentem Verhalten gescheitert, heisst es im Urteil. Er verlasse die Schweiz nicht freiwillig, erklärte er den algerischen Behörden. Und diese weigerten sich, ihm Reisedokumente auszustellen, solange er inhaftiert sei.

Die geschilderte Geschichte ist kein Einzelfall: Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen algerische Staatsbürger ihre Wegweisung durch unkooperatives Verhalten hintertreiben. Ende Januar zum Beispiel bestätigte das Bundesgericht die Durchsetzungshaft gegen einen Mann, unter anderem vorbestraft wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der seine Rückführung schon zweimal vereitelt hatte.

Piloten können Ausschaffungen verweigern

Der Bund hat mit Algerien zwar ein Rückübernahmeabkommen geschlossen. Das SEM führt das Land aber trotzdem auf einer Liste von vier Staaten (siehe Text unten), mit denen es mit den Wegweisungen harzt. Ein wichtiger Grund dafür ist die Tatsache, dass Algerien seine Bürger nur in Linienflügen mit der Air Algérie, nicht aber in Sonderflügen akzeptiert. Sonderflüge sind die härteste Massnahme im Vollzug. Der Bund chartert sie nur bei renitenten Personen, welche die Schweiz nicht freiwillig verlassen und sich voraussichtlich derart heftig wehren, dass eine Ausschaffung in einem Linienflug unmöglich ist. Rebelliert ein Algerier genug stark gegen die Ausschaffung, kann sich der Pilot weigern, mit ihm an Bord abzufliegen. Mit anderen Worten: Mit etwas schlechtem Verhalten können Algerier die Rückkehr in ihr Heimatland aktiv verhindern – und die Schweizer Behörden können bloss machtlos zuschauen. Entsprechend unzufrieden über diese Situation sind die für den Vollzug zuständigen Kantone. «Den Kantonen bereitet die Ausschaffung von Algeriern nach wie vor grosse Probleme», sagt Marcel Suter, Präsident der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden. «Der Vollzug zahlreicher Wegweisungen wird weiterhin wegen Renitenz beim Abflug verhindert.» Zwar habe es Verbesserungen bei der Papierbeschaffung gegeben und einzelne Rückführungen hätten dadurch vollzogen werden können. Der Aufwand dafür sei aber gross. Und Suter ergänzt: « Unter dem Strich läuft der Vollzug bei Algeriern bloss weniger schlecht als auch schon», sagt Suter.

Die Zahl der Pendenzen sinkt

Zu den geschilderten Einzelfällen nimmt das SEM keine Stellung. Sprecher Lukas Rieder sagt aber: «Das SEM konnte den Vollzug nach Algerien in den letzten Jahren signifikant verbessern», sagt SEM-Sprecher Lukas Rieder. Tatsächlich hat sich die Zahl der hängigen Ausschaffungen nach Algerien in den letzten fünf Jahren fast halbiert auf 546 Personen. Und 2018 klappten 66 Zwangsausschaffungen, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. «Für identifizierte algerische Staatsbürger werden Reisedokumente ausgestellt», sagt Rieder. Diverse Treffen in Bern und der Hauptstadt Algier hätten dazu beigetragen, die Vollzugspendenzen zu senken, obwohl es seit September 2017 keinen formellen Migrationsdialog mehr gebe.

Aeschi will Visastopp für Politelite

Politiker haben bereits reagiert auf die Vollzugsturbulenzen, etwa der Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi, der Algerien unter Druck setzen will. Er fordert, die Schweiz solle hohen Exponenten der algerischen Politik keine Visa ausstellen, solange das Land keine Sonderflüge akzeptiert. Das Parlament hat die entsprechende Motion noch nicht behandelt. Der Bundesrat lehnt sie ab.

Aeschi bereiste Algerien im Sommer 2017. In Gesprächen mit Vertretern der Politik fand er heraus, weshalb sich das gegen Sonderflüge stemmt: Weil es zum Beispiel befürchtet, zum Teil kriminelle Landsleute zurücknehmen zu müssen. Zudem glaubt Algier, dass es Sonderflugregime nicht nur der Schweiz, sondern später auch der EU zugestehen müsste. Die EU erhöht derweil den Druck auf Länder, die bei den Ausschaffungen nicht kooperieren. Zur Strafe will sie künftig bei der Visavergabe restriktiver sein.