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Die Präsidentin und zwei Vorstandsmitglieder der Berufsorganisation Juristinnen Schweiz treten per sofort zurück. Grund ist ihre Frustration über eine nicht eingereichte Verbandsklage des Vereins wegen Diskriminierung im Zusammenhang mit einem HSG-Lehrstuhl.
Maya Dougoud, Präsidentin von Juristinnen Schweiz, Gründungs- und Vorstandsmitglied Zita Küng sowie ein drittes Vorstandsmitglied der Organisation legen ihr Amt nieder. Dies bestätigen sowohl der Verein als auch Dougoud und Küng auf Anfrage von CH Media.
Der Rücktritt wurde den rund 500 Mitgliedern in einem internen Schreiben mitgeteilt – samt der in der Berufswelt beliebten Begründung von «unterschiedlichen Auffassungen über die Ausrichtung» der Organisation.
Wie Recherchen von CH Media zeigen, stecken hinter den Rücktritten grobe Unstimmigkeiten im Vereinsvorstand, Bitterkeit bei den Zurücktretenden – und eine delikate Vorgeschichte, welche das «St. Galler Tagblatt» Anfang Februar 2020 publik gemacht hatte: Bei der Besetzung eines Lehrstuhls für Privatrecht wurde ein junger Anwalt und Oberassistent der Universität Bern diversen Frauen vorgezogen, die es ebenfalls in die Endrunde des Berufungsverfahrens geschafft hatten.
Dies empörte zahlreiche Juristinnen, die nicht einsahen, was den Kandidaten besser für die Stelle qualifizierte als die Frauen, die es in die Endrunde geschafft hatten. Mehrere Juristinnen gelangten in der Folge an den Verein Juristinnen Schweiz mit der Forderung, die Angelegenheit im Hinblick auf eine mögliche Verletzung des Gleichstellungsgesetzes untersuchen zu lassen.
Die HSG hatte gegenüber dem «St.Galler Tagblatt» jede Kritik am Resultat und am Berufungsverfahren von Anfang an energisch zurückgewiesen und verwies unter anderem auf ihren ehrgeizigen Massnahmenplan zur Erhöhung des Frauenanteils in Forschung und Lehre, wo es heisst: «Berufbare Frauen werden aktiv geheadhuntet.»
Der Leiter der HSG Law School sagte, der Entscheid für den Berner Kandidaten sei dennoch sehr klar ausgefallen. Dies und mehr wiederholte die Universität auf Anfrage der Juristinnen Schweiz in einer schriftlichen Stellungnahme.
Beim Präsidium der Juristinnen Schweiz wollte man es dabei nicht bewenden lassen. «Wir waren der Ansicht, die Sache sei es wert, näher angeschaut zu werden», sagt Maya Dougoud auf Anfrage.
Zumal der Fall auf dem sozialen Netzwerk LinkedIn über 30'000 Mal kommentiert worden war – äusserst hitzig und kontrovers. Eine Expertinnengruppe mit den laut Ex-Präsidentin «namhaftesten Gender-Law-Spezialistinnen des Landes» sei daraufhin zum Schluss gekommen:
Da stimmt etwas nicht.
Die Präsidentin beschloss mit Unterstützung mehrerer Vorstandsmitglieder, dem Vereinsvorstand das Einreichen einer Verbandsklage gegen die Universität wegen Verstosses gegen das Gleichstellungsgesetz vorzuschlagen.
Es seien verschiedene materielle und formale Punkte gewesen, die Fragen aufgeworfen hätten und in mindestens einem Fall den Schluss zuliessen, dass bei der Besetzung des Lehrstuhls eine Diskriminierung vorgefallen war. «Wir haben Fakten und Umstände gesehen, die in so einem Verfahren, dessen Verantwortliche sich auf absolute Einhaltung von Objektivität berufen, in unseren Augen juristisch geklärt werden sollten», sagt Maya Dougoud.
Stichworte seien exzellente Lehrerfahrung oder Publikationsgeschichte. So habe der siegreiche Kandidat nicht nur weniger als andere Finalistinnen publiziert, sondern auch die meisten seiner wissenschaftlichen Beiträge bisher gemeinsam mit seinem Doktorvater Stephan Wolf, Privatrechtsprofessor an der Universität Bern.
Auch die Tatsache, dass es in einem Absageschreiben an die Adresse einer Kandidatin hiess «Die Entscheidung ist der Berufungskommission nicht leicht gefallen», stiess den Expertinnen auf. Sie stehe in eklatantem Gegensatz zur späteren öffentlichen Aussage des Dekans, die Entscheidung sei sehr klar gewesen.
Ein weiterer Befund der Kritikerinnen: die offensichtliche Nähe zwischen dem emeritierten Lehrstuhlinhaber Thomas Geiser und Stephan Wolf, dem Doktorvater des nun gewählten Kandidaten. Thomas Geiser und Stephan Wolf sind die Herausgeber der Schweizer Standardwerke «Basler Kommentare» zum Zivilgesetzbuch. Weitere Personen aus diesem Kreis sassen in der Berufungskommission.
Damit wäre noch nichts bewiesen. Jedoch waren die Präsidentin und ihre Mitstreiterinnen überzeugt, dass der Expertinnenrat keine Klage empfohlen hätte, wäre er sich nicht sicher gewesen, dass eine Klage «möglich, begründet und angemessen» wäre.
«Allein deshalb wäre es wichtig gewesen, mit der Klage die Diskussion anzustossen und an die gläserne Decke über den Frauen zu klopfen», so Dougoud. «Wenn das nicht unsere Aufgabe als Verband ist – was dann?»
Die Finanzierung sei gesichert gewesen: Drei Vorschläge habe sie dem Vorstand dazu auf den Tisch gelegt. Was dann geschah, lässt sich nicht restlos nachvollziehen.
Gemäss Aussagen aus dem Umfeld des Vorstands war anfangs eine Mehrheit des Vorstands für die Verbandsklage. Bei einer nächsten Telefonkonferenz wandte sich gemäss CH-Media-Recherchen plötzlich die Mehrheit des Vorstands gegen das Vorhaben. Was dazwischen geschah, darüber herrscht Schweigen.
Der Verein schreibt auf Anfrage:
Wir bedauern die Rücktritte der beiden Vorstandsmitglieder und Maya Dougouds sehr.
Der Prozess der Entscheidfindung habe es dem Vorstand «nicht erlaubt, die Meinungen der externen Expertinnen in der gebotenen Zeit zu evaluieren». Der Antrag sei intensiv diskutiert worden, nicht zuletzt deshalb, weil Juristinnen Schweiz das Instrument der Verbandsklage als «wichtiges Mittel der Durchsetzung von Gleichstellungsklagen» erachte.
Schliesslich habe man auch aus finanziellen Überlegungen von der Erhebung einer Klage abgesehen. Zum Argument des Zeitmangels sagt die scheidende Präsidentin:
Der Antrag ist drei Monate lang diskutiert worden. Von zu wenig Zeit konnte keine Rede sein.
Eine Rolle könnte Ehrenpräsidentin Regula Kägi-Diener, emeritierte HSG-Rechtsprofessorin, gespielt haben. Sie war in der Sache ebenfalls konsultiert worden und klar gegen die Verbandsklage.
«Soweit ich informiert bin, ist das Verfahren der Universität gut gelaufen. Es war nicht klar, was die Juristinnen Schweiz einklagen wollten», sagt sie auf Anfrage. Auch bezweifelt Kägi-Diner, dass eine Verbandsklage, die sich nicht auf das Verfahren beziehe, zugelassen würde. «Solche Klagen müssen sich auf eine grössere Anzahl Arbeitsverhältnisse auswirken.»
Dass man in ihrem Fall einen Interessenkonflikt sehen könnte, sei ihr von Anfang an bewusst gewesen. Sie habe selber darauf aufmerksam gemacht. Auch deshalb hätte sie ein Mandat nicht übernommen, so Kägi-Diener.
Das Resultat ist bekannt. Weil die Rückweisung des Antrags für sie ein «Dealbreaker» war, entschlossen sich die Präsidentin und zwei weitere Vorstandsmitglieder zum Rücktritt.
Das scheidende Gründungsmitglied der Juristinnen Schweiz, Zita Küng, sagt auf Anfrage:
Ich habe die Mehrheiten im Vorstand offensichtlich grandios falsch eingeschätzt.
Sie habe es für möglich und nötig gehalten zu klagen. «Für mich ist es ein klarer Fall. Nach dieser Entscheidung kann ich nicht mehr hinter dem Vorstand stehen, obwohl ich den Verein mitbegründet habe.»
An der Universität St.Gallen (HSG) galt es, den Lehrstuhl für Privat- und Handelsrecht des seit 2017 emeritierten Professors Thomas Geiser neu zu besetzen. Den Zuschlag der St.Galler Regierung hat in diesem Frühling der Berner Rechtsanwalt und Oberassistent Martin Eggel erhalten.
Da sich die HSG Law School bis 2022 das Ziel einer Frauenquote von 30 Prozent bei den ordentlichen Professuren gesetzt hat, wurden zahlreiche Frauen aktiv eingeladen, sich zu bewerben. Drei von ihnen, mindestens eine davon laut Kritikern mindestens ebenso qualifiziert wie der siegreiche Mann, hielten in der Endrunde Berufungsvorträge. Zurzeit sind zwei von zwölf Lehrstühlen der Law School von Frauen besetzt. Dies entspricht knapp 17 Prozent. (oh)
Juristinnen Schweiz ist ein politisch unabhängiger, gesamtschweizerischer Verein von Juristinnen mit rund 500 Mitgliedern. Die Organisation fordert und fördert frauenspezifische Sichtweisen in Forschung, Lehre, Ausbildung, Rechtssetzung und Rechtsvergleichung. Sie tritt als Verbandsklägerin auf, wenn das Gleichstellungsgesetz verletzt wird. Erste Präsidentin des im Jahr 2001 gegründeten Vereins war die bekannte Rechtswissenschafterin Regula Kägi-Diener, emeritierte HSG-Titularprofessorin für öffentliches Recht. (oh)