Kopftuchverbot an Schulen: Nicht zu Ende gedacht

Gastautor Andreas Tunger-Zanetti zum Umgang mit dem Kopftuch in der Schweiz.

Andreas Tunger-Zanetti
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Objekt vieler Diskussionen über Integration und Unterdrückung: das Kopftuch. (Bild: Jacquelyn Martin/AP (Germantown, 10. Mai 2016))

Objekt vieler Diskussionen über Integration und Unterdrückung: das Kopftuch. (Bild: Jacquelyn Martin/AP (Germantown, 10. Mai 2016))

Eine Arbeitsgruppe der CVP Schweiz plädiert dafür, das Kopftuch muslimischer Schülerinnen an öffentlichen Schulen zu verbieten. Das Vorhaben und die vorgebrachten Argumente verkennen die Tatsachen rund ums Kopftuch grundlegend.

Die CVP-Arbeitsgruppe findet, das Kopftuch symbolisiere «die Unterordnung der Frau unter den Mann». Diese Deutung ist zwar unter hiesigen Nichtmuslimen verbreitet. Man beruft sich dann gerne auf eine muslimische Einzelstimme wie jene der Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam, Saïda Keller-Messahli. Dennoch bleibt es eine Deutung unter anderen. Gerade jenen Musliminnen, die es tragen, bedeutet das Kopftuch etwas anderes – und auch nicht immer dasselbe.

Das muslimische Kopftuch ist heute in erster Linie das auffälligste Element einer Art, sich zu kleiden und sich zu verhalten, es ist eine kulturelle Praxis. Die Geschichte des Kopftuchs reicht lange vor Christentum und Islam zurück. Je nach Kultur und Gesellschaft trugen es Priester bei der Begegnung mit dem Heiligen oder Frauen gehobener Schichten als Zeichen des Anstands. Einem Jesus waren solche Äusserlichkeiten nicht wichtig, in der Bergpredigt geht es um anderes. Auch im Koran ist an den drei einschlägigen Stellen eher von geziemendem Verhalten die Rede als von eindeutigen Kleiderregeln.

In beiden Religionen waren es erst die nachfolgenden Patriarchen, die die Bekleidung der Frau für ihre moralischen Feldzüge wählten: Paulus in seiner verkorksten Argumentation im ersten Korintherbrief, Kapitel 11, gefolgt um das Jahr 200 von nordafrikanischen Kirchenvätern wie Tertullian. 450 Jahre später, bald nach Muhammads Tod, waren es dessen Nachfolger, die versuchten, aus echten und weniger echten Aussprüchen des Propheten die Regeln für das Verhalten der tugendhaften muslimischen Frau abzuleiten. Alltagskultur ist zu allen Zeiten immer schon da, Religion und Politik kommen hinzu, kommentieren in ihrem Sinn und versuchen, die Alltagskultur zu regulieren – meist erfolglos. Der Wandel geht weiter. Spätere Generationen verstehen die «alte» Praxis nicht mehr oder anders, gestalten und deuten sie neu.

Muslimische Frauen, die heute in westlichen Ländern das Kopftuch tragen, tun dies nach glaubwürdigem eigenem Bekunden fast ausnahmslos freiwillig. Viele sehen es als eine Vorschrift ihrer Religion, die ihnen so wichtig ist, dass sie selbst gesellschaftliche Nachteile dafür in Kauf nehmen. Für jene, die erst seit kurzem im Westen leben, ist es oft stärker, die vom Herkunftsland gewohnte kulturelle Praxis, über deren religiösen Gehalt sie nicht grübeln, doch ohne Kopftuch würden sie sich ausgestellt fühlen. Wie einleuchtend ein religiöses Buch solche Praxis stützt, kann der säkulare Staat nicht beurteilen; dass die kulturelle Praxis fest in einer breiten Tradition dieser Religion verankert ist, genügt, um sie auch als religiös einzustufen. Auch eine schriftlose Religion könnte ein Kopftuchgebot kennen.

Muslimische Schülerinnen stehen zwischen verschiedenen Angeboten und Ansprüchen: Mutter, Vater, Geschwister, Schulfreundinnen, Gesetze, ungeschriebene Regeln, eigene Bedürfnisse und Hoffnungen. Bis sie 16 Jahre alt sind, gilt: «Die Eltern verfügen über die religiöse Erziehung», danach «entscheidet (das Kind) selbstständig über sein religiöses Bekenntnis» (Zivilgesetzbuch, Art. 303, Absatz 1 und 3). Religiöse Identität und Praxis – oder der Verzicht darauf – entwickelt sich allerdings schrittweise. Jugendliche gestalten diesen Prozess zunehmend eigenständig, auch während sie emotional und wirtschaftlich weiterhin von den Eltern abhängig sind. Einzelne entscheiden sich gar aus pubertärer Oppositionslust gegen den Willen der besorgten Eltern für das Kopftuch.

Für diesen Weg, die eigene religiöse Identität zu entwickeln, ist die Volksschule ein wichtiger Raum. Alle sollen hinein, so verschieden, wie sie sind. Hier erlernen junge Menschen nicht zuletzt den Umgang mit Vielfalt und Widersprüchlichkeit. Die wenigsten muslimischen Schülerinnen tragen ein Kopftuch; den Unterricht behindert es nicht. Wo es von den Eltern erzwungen wird, liegt ein grundlegenderes Problem vor, das nicht mit einem Kopftuchverbot allein zu beheben ist.

Warum sich die Ideale des modernen Rechtsstaats nur ohne Kopftuch kennen lernen lassen, wie dies die CVP-Arbeitsgruppe zu glauben scheint, ist schleierhaft, zumal kein praktisches Problem existiert, das damit gelöst würde. Zu befürchten ist etwas anderes: Werden Schülerinnen mittels Kopftuchverbot erst einmal in einen Loyalitätskonflikt gestürzt, wird ihnen und ihren Eltern der Staat eher als Unrechtsstaat erscheinen.

Sonnenklar sind zwei weitere Auswirkungen: Erstens würde ein Kopftuchverbot einen neuen Graben markieren. Ähnlich wie das Minarettverbot würden viele Musliminnen und Muslime es als weiteres Zeichen gegen ihre Religion werten, selbst wenn sie kein Minarett bauen wollen und kein Kopftuch tragen. Zweitens stärkt ein Verbot den Wunsch muslimischer Familien nach privaten Kindergärten und Schulen. In Frankreich gibt es Dutzende davon, in der Schweiz noch keine. Auch in katholische Privatschulen schicken muslimische Familien ihre Töchter mit Kopftuch gerne. Ist das die Entwicklung, die die CVP mit ihrem Vorschlag fördern will?

Andreas Tunger-Zanetti

ist Koordinator des Zentrums Religionsforschung an der Universität Luzern und forscht zum Leben von Muslimen in der Schweiz.