Lehrabbruch
Der Ständerat berät: Sollen abgewiesene Jugendliche eine bereits begonnene Berufslehre abschliessen können?

Lernende, die einen negativen Asylentscheid erhalten, sollen ihre bereits begonnene Ausbildung in der Schweiz beenden können. Das verlangt der Nationalrat mit einer Motion, heute berät der Ständerat darüber.

Nina Fargahi
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Der Käsermeister Hausi Mäder (rechts) mit seinem damaligen Lehrling aus Afghanistan.

Der Käsermeister Hausi Mäder (rechts) mit seinem damaligen Lehrling aus Afghanistan.

Bild: Sacha Jacqueroud

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat sich Anfang Februar mit der Motion «Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren» befasst. Obwohl der Nationalrat die Motion deutlich mit 129 zu 54 Stimmen gutgeheissen hat, sprach sich die Kommission der kleinen Kammer mit 9 zu 4 Stimmen gegen den Vorstoss aus. Dies ohne tiefgehende sachliche Beratung, wie aus der Kommission zu vernehmen ist. Es fand keine inhaltliche Auseinandersetzung statt, nur wenige Fragen wurden gestellt nach der Rede des anwesenden Staatssekretärs für Migration.

Die Motion fordert, dass Asylsuchende in der Lehre auch bei einem negativen Asylentscheid ihre Ausbildung abschliessen können, bevor sie in ihr Herkunftsland zurückkehren. Heute berät die kleine Kammer darüber.

«Jetzt liegt er dem Steuerzahler auf der Tasche»

Der Käsermeister Hausi Mäder ist empört über den Kommissionsentscheid. «Es reicht nicht, im Büro zu sitzen und über Menschen zu bestimmen, ohne zu wissen, welche Büez wir tagtäglich machen.» Mäder ist seit 35 Jahren Käser in Mamishaus, Kanton Bern. Sein Lehrling aus Afghanistan musste letzten September seine Lehre abbrechen wegen eines negativen Asylentscheids. Nach 14 Monaten, also mitten in der Lehre. Seither ist er Nothilfe-Empfänger. «Er war einer der Besten, die ich hatte. Ich kann es nicht verstehen», sagt Mäder. Man könne ihn sowieso nicht ausschaffen, jetzt liege er dem Steuerzahler auf der Tasche; dabei würde man ihn dringend in der Käserei brauchen. 3000 Kilo Weichkäse pro Monat produziert die Käserei in Mamishaus. «Das gibt einen Haufen Büez.»

Gemäss dem Staatssekretär für Migration, Mario Gattiker, sei es «immer möglich, die Härtefallklausel bei guter Integration nach einem fünfjährigen Aufenthalt» anzuwenden. Doch der Käsermeister Mäder hat eine andere Erfahrung gemacht: Er hat beim Kanton Bern ein Härtefallgesuch eingereicht, weil sein afghanischer Lehrling zu diesem Zeitpunkt seit sechs Jahren in der Schweiz war und gutes Deutsch spricht – erfolglos. Mäder, der Mitglied bei der SVP Schwarzenburg ist, sagt:

«Dieses Thema hat nichts mit Parteipolitik zu tun, wir brauchen diese Leute für unsere Betriebe.»

Ähnlich klingt es im Altersheim Schleitheim bei Schaffhausen. Vor ungefähr drei Jahren musste der Pflegedienstleiter Thomas Mahler eine junge Lernende aus Tibet von einem Tag auf den anderen mitten in der Vorlehre entlassen. Die Heimleitung habe bei den zuständigen Behörden interveniert – erfolglos. «Wir durften sie nicht weiter beschäftigen, obwohl sie geeignet war und wir ihr auch einen weiteren Lehrvertrag anboten», sagt Mahler. Ob er noch Kontakt habe zur jungen Tibeterin? «Ja, sie sitzt seit drei Jahren zu Hause und bezieht Nothilfe», so Mahler.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) beschwichtigt und sagt, es handle sich hierbei um altrechtliche Fälle. Gemäss dem neuen Gesetz der beschleunigten Asylverfahren komme es kaum mehr so weit, dass Asylsuchende erst eine Lehre beginnen und dann, wenn der negative Entscheid eintrifft, die Lehre abbrechen müssen.

Das Parlament wird sich also die Frage stellen, ob vor allem Jugendliche, die eine Berufslehre begonnen haben, diese auch abschliessen können, selbst wenn ihr Asylgesuch abgewiesen wurde. Von Seiten der Lehrmeister dürfte es zu begrüssen sein, wenn sie ihre Zöglinge auch zu Ende ausbilden können. Denn inländischer Nachwuchs in handwerklichen Berufen, im Gastrobereich oder in der Pflege ist nicht in genügender Zahl zu finden. Dies bestätigen nicht nur der Käsermeister Mäder und der Pflegeheimleiter Mahler, sondern auch der langjährige Berufsbildner Tom Christen, Geschäftsführer des Restaurants Landhaus in Bern. Er sagt: «Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Schweizer für eine strenge Lehre zu bequem sind.» Arbeiten bis spätabends und an den Wochenenden, das sei nicht jedermanns Sache. Anfang 2020 bot er einem jungen Eritreer eine Kochlehre an, die dieser nach einigen Monaten abbrechen musste aufgrund eines negativen Asylentscheids. Christen hat seine Stelle nicht wiederbesetzen können.

Wie viele Fälle es genau sind, ist schwierig zu sagen. Zahlen der Berufsbildung des Kantons Bern gehen von 60 bis 100 Lehrabbrüchen bei Asylsuchenden im Jahre 2019 aus. Schweizweite Schätzungen liegen bei über 700 solchen Lehrabbrüchen. Gemäss dem SEM sind noch immer 2900 altrechtliche Fälle beim Bundesverwaltungsgericht hängig, wie viele unter ihnen derartige Lehrabbrüche nach sich ziehen werden, ist noch nicht bekannt. Österreich mit einer ähnlichen Grösse wie die Schweiz rechnet mit rund 800 Lehrabbrüchen nach einem negativen Asylentscheid.

Kantone drücken ein Auge zu

Das Parlament hat die Frage zu beantworten, ob eine Wegweisung bei Lehrlingen erst nach Abschluss der angefangenen Lehre erfolgen soll. Einige Kantone üben diese Praxis offenbar teilweise bereits hinter dem Rücken des Bundes aus. Wie aus der Staatspolitischen Kommission der kleinen Kammer zu vernehmen ist, seien Fälle bekannt, bei denen die Zuständigen des Kantons absichtlich weggeschaut hätten. Eine Umfrage bei verschiedenen Unternehmern zeigt: Einige Kantone drücken ein Auge zu, wenn es nicht über den formellen Weg von Härtefallgesuchen geht. Es heisst dann, man habe «eine pragmatische Lösung» gefunden.

Was sagt das Staatssekretariat für Migration dazu? «Es liegt nicht am SEM zu kommentieren, ob und wie die jeweiligen Kantone ihren gesetzlichen Ermessensspielraum nutzen.» Allerdings besteht ein solcher gesetzlicher Spielraum eben gerade nicht. Diesen zu schaffen, ist Gegenstand der heutigen Debatte im Ständerat.