LUZERN/BELLINZONA: Ehemalige SUVA-Angestellte hat 240'000 Franken unterschlagen

Eine ehemalige SUVA-Beamtin ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Betrugs und Urkundenfälschung im Amt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Die 45-Jährige hatte zwischen 2013 und 2014 insgesamt 237'139 Franken von ihrer Arbeitgeberin unterschlagen.

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Das Hauptgebäude der Suva in der Stadt Luzern. (Bild: Boris Bürgisser)

Das Hauptgebäude der Suva in der Stadt Luzern. (Bild: Boris Bürgisser)

Die Richterin am Bundesstrafgericht sah es als erwiesen an, dass sich die ehemalige Beamtin des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht hat. Eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sei deshalb angemessen - die Probezeit beträgt zwei Jahre. Damit lag das Gericht zwischen den Forderungen der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung. Diese hatten eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 beziehungsweise 16 Monaten gefordert.

Die Frau habe «eine erhebliche kriminelle Energie» an den Tag gelegt, sagte die Richterin. Über Monate hatte die Beschuldigte unrechtmässige Transaktionen ausgelöst. In insgesamt 41 Fällen flossen dabei Gelder auf ihr Privatkonto bei der Credit Suisse - sie erzielte so einen monatlichen Verbrechenslohn von durchschnittlich 26'000 Franken.

Dies gelang der ehemaligen Prämiensachbearbeiterin über «selbst geschaffene, fiktive» SUVA-Versicherungsnehmer. Dabei achtete sie darauf, dass sie die Prämienrückerstattungen bewusst unter 10'000 Franken hielt. Laut Anklageschrift geschah dies, weil sie davon ausging, dass Transaktionen in dieser Grössenordnung nicht grundsätzlich von den vorgesetzten Stellen überprüft würden.

Mit Fantasienamen Kasse gemacht

Zu ihrer persönlichen Bereicherung kreierte sie die fiktive Unternehmung mit dem Namen «Farbklecks GmbH». In den Computersystemen der SUVA schuf sie dafür alle notwendigen Dokumentationen und machte auch gegenüber ihren Kollegen falsche Angaben. Die Richterin hielt deshalb in ihrem Urteil fest, dass auch der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sei.

In der Hauptverhandlung hatte die 45-Jährige ihre Schuld eingestanden. Sie bereue ihre Tat sehr, sagte sie am Dienstag vor Gericht. Nach einem Gespräch mit der SUVA hatte sie im Frühjahr 2014 auch Selbstanzeige erstattet. Durch ihr vollumfängliches Geständnis hat sie laut Richterin wesentlich zur Aufklärung beigetragen.

Druck durch Schulden

Als Motiv für ihre Tat gab sie an, finanzielle Probleme aufgrund unbeglichener Schulden zu haben. Die offenen Forderungen stammten von einem ehemaligen Vermieter und einem Tierarzt.

Alle diese Umstände bewertete das Gericht als strafmildernd. Auch der Anwalt hatte in seinem Plädoyer darauf hingewiesen, dass seine Mandantin zum damaligen Zeitpunkt und auch noch heute unter finanziellem Druck stehe. Der Tierarzt habe exorbitant hohe Forderungen gestellt. Es gebe Hinweise darauf, dass auch dieser betrügerisch handelte, sagte der Verteidiger.

Die ehemalige Arbeitgeberin der Beschuldigten, die SUVA, trat als Privatklägerin auf. Das Gericht ordnete an, dass die Beschuldigte die Schadenssumme von 237'139 Franken an die Unfallversicherung zurückerstatten muss.

sda/chg