Auch nach den Vorgaben für den Onlinebereich geht der Streit um die SRG weiter: Filippo Leutenegger will eine klare Definition des Leistungsauftrags.
Was ist der Auftrag der SRG im Fernsehen, Radio und online? Was ist Service public? Der Zürcher FDP-Nationalrat fordert vom Bundesrat eine klare Definition. Was muss die SRG und was darf sie nicht tun? Sein Vorstoss wurde nun vom Bundesrat zur Annahme empfohlen. Leutenegger, der auch Verwaltungsratspräsident der «Basler Zeitung» ist, kämpft gegen das Online-Angebot der SRG und die staatliche Konkurrenz zu den Angeboten der Printmedien.
«Das Internet ist ein wichtiger Expansionsbereich für die Printmedien», sagt Leutenegger. Wenn diese Entwicklung nun aber von der SRG dominiert würde, dann laufe der Medienmarkt Gefahr, dass der staatliche Anbieter mit seinem Ressourcenpotenzial «private an die Wand drückt», erklärt Leutenegger. Dem Problem zu Grunde liegt nicht zuletzt die finanzielle Schlagkraft.
Auf der einen Seite sind die Printmedien mit schrumpfenden Einnahmen. Auf der anderen Seite die SRG, die dank dem Bevölkerungswachstum stetig mehr Gebührengelder erhält. «Alle reden von der Tendenz zur Monopolisierung der Medien. Die SRG geht dabei oft vergessen. Dabei hat sie ein Budget von über 1,6 Milliarden Franken und belegt damit den ersten Platz im Medienmarkt – mit grossem Abstand», sagt Leutenegger. Im Mai wurde die Konzession der SRG angepasst. Online dürfen nur dann SRG-Texte in beliebiger Länge veröffentlicht werden, wenn sie mit einer Radio- oder Fernsehsendung verknüpft sind. Ohne Sendungsbezug dürfen die Artikel einen Umfang von 1000 Zeichen nicht überschreiten. Da vorerst auch die Onlinewerbung nicht möglich ist, gaben sich die Schweizer Verleger scheinbar damit zufrieden. Da die SRG aber die Anzahl der Artikel seither erhöht hat, und vermehrt auch niedergeschriebene Radiobeiträge ins Netz stellt, wird man auf Verlegerseite wieder nervöser. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Der Konflikt im Onlinebereich bleibt.
«Historisch gab es zwischen dem Medienmonopol der SRG und den privaten Anbietern im Printbereich nie grosses Konfliktpotenzial und nur wenig Berührungspunkte», erklärt Leutenegger seinen Standpunkt. Mit dem Internet wurden die Karten neu gemischt und verteilt. «Im Onlinebereich steht die SRG in direkter Konkurrenz zu privaten Anbietern. Das Gleiche gilt inzwischen aber auch im Bereich Fernsehen und Radio», sagt er.
Der Zürcher Stadtratskandidat geht nun einen anderen Weg. Der Gesetzgeber soll genau bestimmen, was zum Service-public-Angebot der SRG gehört, und die «Angebote und Funktionen, welche der Markt ohne Subventionen erbringen kann», so der Wortlaut des Postulats. In einer ausschliessenden Definition, die dieser Logik folgt, darf die SRG nur produzieren, was Privatanbieter nicht können. Die Berechtigung für Online-Information dürfte es da schwer haben. «Eine Internetzeitung gehört nicht zum Auftrag der SRG», stellt Leutenegger klar. Letztlich sei es aber nicht eine Frage von pro oder kontra SRG, sagt Leutenegger, der selbst jahrelang beim Schweizer Fernsehen tätig war. Der Gesetzgeber müsse den Auftrag aber klar definieren. «Das ist letztlich auch im Interesse der SRG», sagt Leutenegger. Neben den Distributionskanälen gehe es aber auch um eine klare Definition bei den Inhalten.
Die Frage der Inhalte dürfte zu einer interessanten Debatte führen, vor allem im Bereich der Unterhaltung. Was ist Service public? Die Gameshows? Die Castingformate wie «Voice of Switzerland»? Wie sieht es aus mit amerikanischen Serien? Im Vergleich zu früher gibt es inzwischen 3+, einen Privatsender, der erfolgreich solche Formate anbietet.
Auch diesen Ball nimmt Leutenegger auf: «Die meisten internationalen Showformate als Service public konkurrenzieren private Sender und sind deshalb oft auch beim Publikum umstritten.» Das Postulat wird als nächstes im Nationalrat behandelt. Die Unterstützung im Parlament für den Vorstoss hält Leutenegger für gewiss.
Der Waadtländer Medienpolitiker und SP-Nationalrat Jean Christoph Schwaab begrüsst den Vorstoss von Leutenegger denn auch im Prinzip. «Eine klare Definition des Service public ist grundsätzlich positiv», sagt Schwaab. Das sehe man bei der Post und den SBB. Der Stossrichtung von Leutenegger steht er aber skeptisch gegenüber. «Er hat nicht die Ausweitung des Service-public-Auftrags im Sinn. Eine negative Definition des Auftrags, die zu viele Elemente ausschliesst, halte ich für gefährlich», ergänzt der SP-Nationalrat. Man sollte eine Definition des Service public nicht zu eng fassen und damit Innovationen verbieten.
Die SRG selbst will der politischen Diskussion im Parlament nicht vorgreifen, wie sie auf Anfrage unserer Zeitung zu verstehen gibt. «Es versteht sich aber von selbst, dass das Thema des Service public von hohem öffentlichem Interesse ist und regelmässig diskutiert wird», sagt SRG-Sprecher Daniel Steiner. Dieser Diskussion stelle sich die SRG permanent, fügte der Sprecher an.