Schlussabstimmung Die Reform der Altersvorsorge hat gestern die letzte Hürde im Parlament genommen. Beide Räte hiessen sie in der Schlussabstimmung gut. Der nächste Schritt ist nun die Volksabstimmung am 24. September. Die wichtigsten Änderungen: Das Frauenrentenalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht. Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von 6,8 auf 6 Prozent reduziert. Dadurch sinken die Renten um 12 Prozent. Zur Kompensation werden ab 2019 neue AHV-Renten um 70 Franken erhöht. Zur Finanzierung werden 0,3 Lohnprozente zusätzlich erhoben. Zur Finanzierung des demografischen Wandels wird die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent erhöht. 0,3 Prozent davon werden ab Anfang 2018 erhoben. Weil zeitgleich die IV-Zusatzfinanzierung ausläuft, spüren die Konsumenten nichts von dieser Massnahme. Der zweite Schritt folgt 2021. Im Referenzjahr 2030 nimmt die AHV dadurch 2,138 Milliarden Franken zusätzlich ein. (sda)