Um die AHV zu stabilisieren, will der Bundesrat die Mehrwertsteuer erhöhen. Der neue Anlauf zur Sanierung des Sozialwerks werde deutlich teurer, sagt Bundespräsident Alain Berset.
Doris Kleck
Bundespräsident Alain Bersets Groll über das Volks-Nein zur Rentenreform vor fünf Monaten ist spürbar. Das tönt so: «Jedes Jahr warten kostet mehr. Das habe ich immer sehr klar kommuniziert.» Oder so: «Es war immer klar, dass die nächste Reform teurer wird.» Oder so: «Die Erhöhung der AHV um 70 Franken war nicht das Problem, sondern die Lösung.»
Der Bundesrat hatte bereits im Dezember entschieden, dass er der Sanierung der AHV Priorität einräumt. Gestern präsentierte der Innenminister die Eckwerte der neuen Reform. Zur Sicherung der AHV will der Bundesrat die Mehrwertsteuer um 1,7 Prozent erhöhen. Das bringt im Jahr 2035 zusätzliche Einnahmen von 6,6 Milliarden Franken. Damit soll verhindert werden, dass die AHV aufgrund der höheren Lebenserwartung und der Pensionierung der Babyboomer in die roten Zahlen rutscht.
Auf der Leistungsseite tragen einzig die Frauen zur Sanierung bei. Ihr Rentenalter soll auf 65 Jahre steigen, was knapp 1,6 Milliarden Franken spart. Der Bundesrat plant einen schrittweisen Anstieg um drei Monate jährlich ab 2022. Rentenalter 65 würde also erst ab 2026 gelten. Dazu will der Bundesrat das Rentenalter flexibilisieren und Anreize schaffen, damit über das Referenzalter hinaus gearbeitet wird.
Plus 1,7 Prozent Mehrwertsteuer: Das tönt nach viel, ist aber noch nicht die Schlussrechnung. Der Bundesrat will weiter das höhere Frauenrentenalter abfedern. Berset erinnerte daran, dass das Referendum gegen das Vorgängerprojekt deswegen ergriffen worden sei und die Zustimmung der Frauen zehn Prozent tiefer lag als jene der Männer. Darum sagt Berset: «Wir brauchen korrekte Kompensationsmassnahmen.» Welche, will der Bundesrat vor den Sommerferien entscheiden, wenn er das Projekt in die Vernehmlassung schickt.
Im Wesentlichen gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird Frauen mit tiefen Einkommen, die ein Leben lang gearbeitet haben, die Frühpensionierung ab 64 Jahren ohne Einbusse ermöglicht. Diesen Vorschlag hatte der Bundesrat bereits bei der letzten Reform eingebracht, das Parlament hatte ihn allerdings gekippt. Oder es gibt Kompensationen für all jene mit tiefen Einkommen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen prüft Varianten, die 400 Millionen, 800 Millionen oder 1,1 Milliarden Franken kosten. Die Finanzierung soll über zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen, höhere Lohnbeiträge oder beides erfolgen. Für die grosszügigste Variante wären zusätzlich 0,3 Mehrwertsteuerprozente notwendig. Summa summarum würde die Mehrwertsteuer von heute 7,7 auf 9,7 Prozent steigen.
Beim gescheiterten Projekt war eine Erhöhung von nur 0,6 Mehrwertsteuerprozenten vorgesehen. Wie ist der grosse Kostenunterschied zu erklären? Einerseits war bei der letzten Vorlage auch ein Anstieg der Lohnbeiträge um 0,3 Prozent vorgesehen, um den Ausbau der AHV-Rente um 70 Franken zu finanzieren. Bis 2030 hätte diese Erhöhung der AHV mehr eingebracht, als der Ausbau gekostet hätte. Die Altersreform 2020 hätte die AHV nur bis 2030 gesichert, die neuen Pläne stabilisieren das wichtigste Sozialwerk der Schweiz bis 2033.
Teurer wird die Reform auch, weil die Erhöhung des Frauenrentenalters erst vier Jahre später in Kraft tritt, als dies bei einem Volks-Ja der Fall gewesen wäre. Zudem will der Bundesrat nicht, dass künftig das gesamte Demografie-Mehrwertsteuerprozent in die AHV fliesst. Das Parlament sah dies bei der letzten Reform anders und erhöhte die Bundesbeteiligung an den AHV-Kosten um 650 Millionen Franken.
Der Bundesrat verfolgt einen ehrgeizigen Zeitplan. Das Parlament soll noch dieses Jahr die Beratung beginnen, die Reform 2021 in Kraft treten. Bei der zweiten Säule überlässt der Bundesrat das Feld dem Arbeitgeberverband und dem Gewerkschaftsbund. Sie diskutierten in «ergebnisoffenen Gesprächen» Anpassungen an die wirtschaftlichen und demografischen Veränderungen. Vorgaben – etwa zur Höhe des Umwandlungssatzes – hat der Bund keine gemacht.