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Rütli-Hausordnung verletzt oder nicht? Albert Röstis Ritt auf der Rasierklinge

SVP-Albert Rösti ist mit Journalisten auf die historische Wiese spaziert. War das eine Medienkonferenz? Oder bloss Hintergrundgespräche? Die Verwalterin der Rütli-Wiese findet, die SVP habe sich nicht an die Abmachung gehalten.

Kari Kälin
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Würde der SVP-Präsident die Hausordnung respektieren? Keine Politpropaganda betreiben vor versammelter Medienschar auf dem Rütli, dies bloss wenige Monate vor den Eidgenössischen Wahlen? Albert Rösti findet: «Ja.» Er habe sich an die Regeln gehalten.

Der SVP-Chef und Berner Nationalrat wandte sich am späteren Donnerstagvormittag auf dem Schiff von Brunnen aufs Rütli an die Journalisten. Die Hauptbotschaft: Es braucht kompromisslosen Widerstand gegen das Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU.

Wanderung war gemäss Rösti keine Medienkonferenz

Auf dem Weg vom Schiffsteg zum Rütli gab er diversen Journalisten Interviews und wurde dabei gefilmt. Auf der Rütliwiese selber blockte er Fragen von TV-Journalisten ab. Für Rösti steht somit fest, dass er auf der historischen Wiese keine Medienkonferenz abgehalten, sondern Hintergrundspräche geführt hat. «Natürlich kann ich es Journalisten nicht verbieten, auf dem Weg zum Rütli Bilder von mir zu machen – so, wie es andere Passanten auch tun», sagt Rösti. Der Berner Nationalrat schien sich durchaus bewusst, dass er mit seinem Vorgehen einen Ritt auf der Rasierklinge wagte, bei dem er in seiner eigenen Wahrnehmung aber nicht abglitt.

Auf historischen Pfaden: SVP-Präsident Albert Rösti schreitet über das Rütli. (Bild: Urs Flüeler/Keystone, Rütli, 25. Juli 2019)

Auf historischen Pfaden: SVP-Präsident Albert Rösti schreitet über das Rütli. (Bild: Urs Flüeler/Keystone, Rütli, 25. Juli 2019)

Die Sachlage etwas anders beurteilt Lukas Niederberger. Für den Geschäftsleiter der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG), der Verwalterin des Rütli, sind die TV- und Radio-Interviews auf dem Weg zum Rütli ein klarer Verstoss gegen die Rütli-Benutzungsordnung. Die SVP habe sich damit nicht an ihre Abmachung gehalten. Er habe den Organisatoren des Anlasses drei Tage zuvor unmissverständlich mitgeteilt, dass die Benutzungsordnung das gesamte Rütli betreffe und nicht bloss die Wiese. Und die SVP habe schriftlich versichert, dass es auf dem Rütli keine Medienkonferenz geben werde.

Die SGG kann Verstösse gegen die Rütliordnung sanktionieren. Sollte die SVP zum Beispiel ein Gesuch für einen künftigen Anlass stellen, könnte früheres Verhalten ins Gewicht fallen. Da aber die SVP bisher noch nie ein Gesuch für Anlässe gestellt hat, sei die SGG de facto machtlos gegen die politische Instrumentalisierung des Rütli, sagt Niederberger.