Ende März müsste die Schweiz das Problem im Griff haben, doch 1,6 Millionen Menschen sind nach wie vor mit übermässigem Strassenlärm konfrontiert. Jetzt drohen Bund und Kantonen Klagen.
Dominic Wirth
Eigentlich, ja eigentlich müssten bald ruhigere Zeiten anbrechen in der Schweiz. Morgen in einer Woche läuft eine Frist ab, die für viele Menschen im Land bedeutsam ist. Bis Ende März haben Bund, Kantone und Gemeinden noch Zeit, um Anwohner vor übermässigem Strassenlärm zu schützen. Doch diesen Termin werden sie bei weitem nicht einhalten können. Dabei ist die entsprechende rechtliche Grundlage, die Lärmschutzverordnung, schon über 30 Jahre alt.
Heute müssen laut dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) noch immer 1,6 Millionen Schweizer mit Strassenlärm leben, der die Grenzwerte überschreitet. Daran hat auch ein vieljähriger Aufschub für Bund und Kantone nichts geändert. Denn ursprünglich hätte die Lärmschutzverordnung schon 2002 umgesetzt sein sollen. Diese Frist wurde damals verlängert, weil Bund und Kantone hinterherhinkten.
Die Geschichte des Kampfs gegen den Strassenlärm in der Schweiz ist voller Versäumnisse. Das gilt für den Bund und seine Nationalstrassen und vor allem für die Kantone und Gemeinden. Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat bis 2017 bereits drei Milliarden Franken für Lärmschutzmassnahmen ausgegeben, doch noch immer gibt es 205 Kilometer Autobahnen und Autostrassen, die auf ihre Erstsanierung warten. Dabei ist die Frist für den Bund anders als jene für Kantone und Gemeinden bereits vor drei Jahren abgelaufen. Wie gross der Handlungs- und Geldbedarf in den Kantonen ist, lässt sich nicht genau sagen. Das Bafu müsste dazu zwar laut Lärmschutzverordnung im Jahresrhythmus detaillierte Zahlen einfordern und auch veröffentlichen. Auf Anfrage verweist es aber nur auf eine Publikation, die Ende 2018 vorliegen soll.
Seit 2008 versucht das Amt zudem, die Lärmschutzmassnahmen mit Beiträgen für die Kantone voranzutreiben. Von den bereitgestellten 295 Millionen Franken wurden bisher aber lediglich 150 Millionen auch tatsächlich genutzt. Schlafen die Kantone? Sophie Hoehn, Chefin der Sektion Strassenlärm beim Bafu, verneint: «Es ist nicht so, dass nichts gemacht wird, derzeit passiert viel. Aber die Kantone sind unterschiedlich an das Thema herangegangen, und lange wurde es auch unterschätzt.» Entwicklungen wie die starke Zunahme von Bevölkerung und Verkehr hätten die «ohnehin schon grosse» Aufgabe noch zusätzlich verkompliziert.
Seit 2008 und dem Beginn der sogenannten Programmvereinbarungen sind laut Zahlen des Bafu 82000 Personen an kommunalen und kantonalen Strassen geschützt – also unter den Lärmgrenzwert gebracht – worden. Dabei wurden 150 Kilometer Lärmschutzwände gebaut, 1700 Kilometer lärmarme Beläge verlegt und auf 250 Kilometern der Verkehr etwa mit Temporeduktionen beruhigt.
Für die Lärmliga (siehe unten) und auch den Verkehrsclub (VCS) ist das nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein. «Es ist unglaublich, wie wenig in dieser Sache passiert ist», sagt Myriam Holzner vom VCS, die zudem auch die Intransparenz der Behörden kritisiert. Der VCS hat eine Petition lanciert, mit der er Bund und Kantone zum Handeln auffordert. Grössere Wirkung dürfte aber die juristische Offensive der Lärmliga haben. Sie will Besitzern von Liegenschaften an zu lauten Strassen dabei helfen, vor Gericht Schadenersatz zu fordern.
Berappen müssten allfällige Entschädigungen Bund, Kantone und Gemeinden, und auch wenn in den Sternen steht, ob die Klagen Erfolg haben: Sie erhöhen den Handlungsdruck. Und werden damit gerade in Städten und Agglomerationen die Diskussion um die geeigneten Lärmschutzmassnahmen befeuern. Schon heute wird darüber vielerorts gestritten, etwa, wenn es um die Einführung von Tempo-30-Zonen geht. In Städten wie Basel, Bern oder Zürich gilt Tempo 30 mittlerweile auf rund der Hälfte des Strassennetzes. Das führt zwar zu einer geringeren Lärmbelastung, ist aber für Verkehrsverbände wie den TCS auf Hauptverkehrsachsen ein No-Go. Der VCS dagegen schwärmt von Temporeduktionen als der «wirkungsvollsten und günstigsten Massnahme», die erst noch die Verkehrssicherheit erhöhe.
Das Bafu hat bisher vor allem Schallschutzfenster und Lärmschutzwände finanziert. Die Lärm-Sektionschefin Sophie Hoehn sagt aber, dass die sogenannten Massnahmen an der Quelle – neben Tempo-30-Zonen namentlich lärmarme Beläge – auf dem Vormarsch seien. Das Unterstützungsprogramm, das eigentlich mit dem Fristende ausgelaufen wäre, hat der Bund schon mal bis 2022 verlängert. Dass er das bald auch bei der Umsetzungsfrist wie schon 2002 so handhabt, verneint Hoehn: «Das ist kein Thema, die Frist wird Ende März definitiv auslaufen.»