Mit der Wahl von höheren Franchisen oder alternativen Modellen lassen sich Krankenkassenprämien sparen. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Rabatte. Es lohnt sich daher, die Angebote zu vergleichen.
Hier können Sie in der Grundversicherung sparen:
Unfalldeckung: Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche für den gleichen Arbeitgeber, sind Sie gegen Unfall versichert. Daher können Sie diese Deckung in der Grundversicherung ausschliessen. Sparpotenzial: je nach Anbieter zwischen 5 und 7 Prozent.
Franchise: Wer seine Franchise freiwillig von 300 auf 500 bis 2500 Franken erhöht, kann mehrere hundert Franken bei den monatlichen Prämien sparen. Nicht alle Kassen gewähren den vollen Rabatt. Ob sich das erhöhte Risiko für Sie auszahlt, erfahren sie auf den Webseiten der Internetvergleichsdienste. Wer seine Franchise erhöht, sollte den entsprechenden Betrag plus den maximal möglichen Selbstbehalt von 700 Franken angespart haben. Eine hohe Franchise rechnet sich meist nur für Gesunde. Für Kinder sollten keine Franchisen gewählt werden. Sie sind zu oft krank. Wer auf 2019 die Franchise erhöhen möchte, kann dies der Kasse bis Mitte Dezember mitteilen. Wer eine tiefere wählt, muss dies bis Ende November melden.
Sparmodelle: Je stärker Sie Ihre freie Arztwahl einschränken, desto höher ist in der Regel der Rabatt auf der Krankenkassenprämie. Denn mit diesen sogenannten Managed-Care-Modellen lassen sich unnötige Behandlungen vermeiden. Bei Telefonmodellen rufen Sie bei Krankheitsfall immer zuerst ein Callcenter an. Medizinisch geschultes Personal klärt Sie darüber auf, was Sie unternehmen müssen. Sie können auch einen Hausarzt oder eine Gruppenpraxis (HMO) als Anlaufstelle wählen. Ausser bei Notfällen muss diese oder der Hausarzt im Krankheitsfall jeweils als Erstes kontaktiert werden. Informieren Sie sich vor dem Abschluss eines solchen Modells genau über die Regeln, die Sie einhalten müssen.
Sistierung wegen Militärdienst: Wer mehr als 60 Tage hintereinander Militärdienst leistet, kann die Grundversicherung aussetzen. Dafür muss der Krankenkasse mindestens acht Wochen vor dem Einrücken ein entsprechender Nachweis zugesandt werden.
Krankenkassenprämien im Voraus bezahlen: Wer seine Krankenversicherungsprämien jährlich oder halbjährlich bezahlt, erhält bis zu 2 Prozent des Rechnungsbetrags als Skonto. Angaben darüber finden Sie auf der Internetseite Ihres Versicherers.
Prämienverbilligung: Personen mit einem tiefen Einkommen haben Anrecht auf eine Prämienverbilligung von ihrem Wohnkanton. Informationen darüber erhalten Sie bei den Sozialdiensten Ihres Wohnorts oder bei kantonalen Ausgleichskassen.
Zögern Sie nicht, den Versicherer zu wechseln, wenn Sie damit Geld sparen können: Jede Kasse muss Sie in die Grundversicherung aufnehmen – ungeachtet Ihres Alters oder Gesundheitszustands. Ein Wechsel ist einfach: Briefvorlagen finden sich auf Internetvergleichsdiensten. Die per Einschreiben versandte Kündigung sollte Ende November beim Versicherer eintreffen.
Bei Zusatzversicherungen ist der Kündigungstermin meistens der 30. September. Diese dem Privatrecht unterstellten Angebote sollten erst gekündigt werden, wenn die Krankenkasse Ihrer Wahl bestätigt, Sie zu gleichen Bedingungen wie vorher aufzunehmen. Einen Aufnahmezwang gibt es nämlich nicht. Daher müssen Sie – im Gegensatz zur Grundversicherung – bei einem Aufnahmegesuch Fragen zum Gesundheitszustand beantworten.
Wer die Zusatzversicherung nicht wechseln kann oder will, sollte zumindest prüfen, ob er oder sie einen anderen, günstigeren Grundversicherer wählen will. (sei/nch)