Die Schweiz kann eine Kommission zur Verhütung von Folter einrichten. Der Ständerat hat die letzten Differenzen zum Nationalrat ausgeräumt. Ebenfalls beitreten kann die Schweiz dem UNO-Übereinkommen gegen Korruption.
Die Schaffung der Kommission zur Verhütung von Folter ist die Voraussetzung dafür, dass die Schweiz das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der UNO ratifizieren kann. Wie der UNO-Unterausschuss soll auch die Kommission uneingeschränkten Zugang zu allen Orten haben, an denen Personen mit Freiheitsentzug leben.
In der Schweiz wird der Bundesrat für jeweils vier Jahre zwölf Kommissionmitglieder ernennen: Fachleute auf den Gebieten Medizin, Recht, Strafverfolgung sowie Straf- und Massnahmenvollzug.
Der Beitritt zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption zieht weder Gesetzesanpassungen noch Kosten nach sich.
"Die Schweiz hat ihre Hausaufgaben schon längst gemacht", sagte Claude Janiak (SP/BL) als Präsident der Rechtskommission. Der Beitritt zum Übereinkommen helfe, die Korruption weltweit und insbesondere in finanziell schlechter gestellten Ländern zu bekämpfen. "Das ist im Interesse der Schweiz."
Das UNO-Übereinkommen legt weltweit Standards zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption fest. Gegen 130 Staaten haben es bereits ratifiziert. Die Schweiz war an der Ausarbeitung massgeblich beteiligt.