STEUERERKLÄRUNG: 90 Millionen Bussen für Steuersünder

Die Behörden verhängen jedes Jahr Bussen gegen Zehntausende Personen, die ihre Steuererklärung nicht eingereicht haben. Fast alle Kantone haben Sicherheitsbarrieren eingebaut, damit sie die Säumigen nicht zu hoch einschätzen.

Kari Kälin
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Eine Bürgerpflicht: das Ausfüllen der Steuererklärung. (Bild: Christian Beutler/Keystone (Zürich, 22. Januar 2015))

Eine Bürgerpflicht: das Ausfüllen der Steuererklärung. (Bild: Christian Beutler/Keystone (Zürich, 22. Januar 2015))

Kari Kälin

Simone Stöhr verdiente jährlich rund 250000 Franken, doch die Steuerbehörden der Zürcher Gemeinde Männedorf schraubten ihre Einkommen zwischenzeitlich auf 750000 Franken hoch. Damit trieben sie die Spitalärztin mit Kaderfunktion in den finanziellen Ruin, bis das Bundesgericht den «abenteuerlichen» Veranlagungen nach Ermessen ein Ende setzte. Stöhr, die wegen einer Depression während Jahren keine Steuererklärungen ausfüllte und deshalb eingeschätzt wurde, erhält jetzt Hunderttausende Franken zurück.

Der Fall der mittlerweile pensionierten Anästhesieärztin ist aussergewöhnlich. Generell sind Veranlagungen nach Ermessen für die Steuerbehörden in der Schweiz aber ein Alltagsgeschäft. Eine Umfrage bei allen Kantonen zeigt, dass jährlich Zehntausende der rund fünf Millionen steuerpflichtigen natürlichen Personen keine Steuererklärung einreichen. In diesem Fall müssen die Steuerbehörden deren Einkommen und Vermögen einschätzen. Verhältnismässig am meisten Personen (6 Prozent) versäumten ihre Pflicht im Jahr 2015 im Kanton Basel-Stadt, am wenigsten (1 Prozent) in Uri und Nidwalden.

Ein Teil wird abgeschrieben oder reduziert

Bei der Umfrage haben wir uns unter anderem danach erkundigt, wie viele Bussen die Steuerbehörden in den Jahren 2010 bis 2016 verhängten. Nicht alle Kantone konnten oder durften die gewünschten Zahlen liefern. Die Auswertung der vorhandenen Daten zeigt, dass sich das Bussenvolumen in den vergangenen sieben Jahren ungefähr im gleichen Rahmen bewegte, Tendenz leicht steigend. Am vollständigsten sind die Zahlen für das Jahr 2015.

In 18 Kantonen, in denen knapp 3 Millionen Steuerpflichtige wohnen, sprachen die Steuerbehörden Bussen von knapp 52 Millionen Franken. Hochgerechnet auf die ganze Schweiz ergibt sich ein Bussentotal von knapp 88 Millionen Franken. Nicht all dieses Geld fliesst tatsächlich in die Staatskasse. Im Kanton Luzern zum Beispiel werden rund 30 Prozent der jährlichen Summe abgeschrieben oder reduziert, wie Paul Furrer, Mediensprecher der Dienststelle Steuern, sagt.

Die höchsten Bussen gibt es in Luzern

Wer seine Steuerpflicht nicht erfüllt, dem droht eine Busse von bis zu 1000 Franken, in schweren Fällen, dazu gehört auch Steuerhinterziehung, oder im Wiederholungsfall bis zu 10000 Franken. Im Durchschnitt die höchsten Bussen (1300 Franken) müssen die Säumigen im Kanton Luzern berappen. Danach folgen Schwyz (1000 Franken) und Nidwalden (985 Franken). In den genannten Zentralschweizer Kantonen ist die Disziplin beim Einreichen der Steuererklärung relativ hoch. Im Kanton Basel-Stadt, in dem prozentual am meisten Personen nach Ermessen eingeschätzt werden, fällt die Busse mit durchschnittlich 200 Franken am zweittiefsten aus. Allgemein lässt sich aber kein Zusammenhang zwischen der Bussenhöhe und der Steuererklärungs-Disziplin herstellen. Der Kanton Freiburg verhängt mit 193 Franken die niedrigsten Bussen, dennoch werden nur 2,6 Prozent der Steuerpflichtigen nach Ermessen eingeschätzt.

Weshalb schaffen es so viele Menschen nicht, ihre Steuererklärung abzugeben? Laut Angaben von Steuerbehörden handelt es sich oft um Personen, die sich persönlich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, sei es finanziell, familiär oder gesundheitlich. Andere sind zu bequem, die lästige Pflicht zu erfüllen – oder sie sind dazu nicht in der Lage.

Nachforschungen beim Arbeitgeber

Eine andere Gruppe wiederum erhofft sich finanzielle Vorteile. «Eine nicht unbedeutende Anzahl Steuerpflichtiger spekuliert, mit einer Ermessensveranlagung samt Busse besser zu fahren als durch die Offenlegung aller Einkünfte und Vermögen», sagt Henk Fenners, Leiter der Rechtsabteilung des Steueramtes des Kantons St. Gallen. Eine Beobachtung aus dem Kanton Zürich stützt diese Aussage. Laut Roger Keller, Sprecher der Finanzdirektion, erweisen sich rund 10 Prozent der Ermessenseinschätzungen im Nachhinein als zu tief, weil etwa zusätzliche Einkommen oder Vermögenswerte auftauchen. Zurück zum Fall Stöhr. Wir haben die Kantone gefragt, ob und welche Barrieren sie einbauen, damit ein nach Ermessen veranlagter Steuerpflichtiger nicht geschröpft wird. Fazit: Fast alle Kantone, die reagiert haben, verlangen den Lohnausweis beim Arbeitgeber, sofern bekannt. Oder sie erkundigen sich nach der AHV-Abrechnung bei der kantonalen Ausgleichskasse, um auf den Lohn schliessen zu können. In den Kantonen Bern und Basel-Stadt zum Beispiel sind die Arbeitgeber verpflichtet, den Lohnausweis ihrer Angestellten den Steuerbehörden direkt zuzustellen, im Kanton Genf wird dies ab nächstem Jahr ebenso der Fall sein.

Schaffhausen zum Beispiel sorgt nebst den erwähnten Präventionsmassnahmen dafür, dass die Ermessensveranlagung im Vergleich zum Vorjahr maximal 10 Prozent höher sein darf. «Die Ermessensveranlagung soll der Wirklichkeit möglichst nahe kommen. Das Versäumnis der Deklaration darf nicht mit einer zu hohen Veranlagung bestraft werden, dafür wird die Busse verfügt», sagt Hermann Schlatter, Chef Abteilung Natürliche Personen. Der Kanton Basel-Land etwa verbietet starre Regeln wie generelle Einkommenserhöhungen um 20 Prozent.

Zürich überarbeitet interne Richtlinien

Bei Simone Stöhr stieg das geschätzte Einkommen gegenüber dem Vorjahr bisweilen um 25 Prozent. Nach einem Lohnausweis oder dergleichen erkundigten sich die Steuerbehörden nie. Das Bundesgericht aber hielt in seinem Urteil fest: «Die Einschätzung soll dem realen Sachverhalt und der materiellen Wahrheit möglichst nahe kommen. Auch bei unklarem Sachverhalt muss der Pflichtige wirklichkeitsnah veranlagt werden.»

Wird die Zürcher Finanzdirektion die Steuerbehörden künftig dazu anhalten, bei den Ermessensveranlagungen konsequent den Lohnausweis beim Arbeitgeber einzufordern? Sprecher Keller beantwortet die Frage nicht direkt. «Wir überarbeiten unsere internen Richtlinien», sagt er. Dabei würden die Erwägungen des Bundesgerichts einfliessen. Auch die Schweizerische Steuerkonferenz, das Koordinationsorgan der kantonalen Steuerämter, wird sich mit dem Urteil befassen.