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Schweiz
In der Schweiz leben rund 3000 Personen ohne Staatsangehörigkeit, etwa weil ihr Herkunftsstaat zerfallen ist. Manchmal aber auch wegen eines Entscheids der Schweizer Behörden.
Gemäss Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jeder Mensch Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit. Zitiert hat den Artikel jüngst der Bundesrat. Und zwar in seiner abschlägigen Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss, der den Entzug des Schweizer Bürgerrechts für Dschihad-Reisende fordert.
Zwar kann einer Person der Schweizer Pass entzogen werden, wenn sie das Interesse oder das Ansehen der Schweiz in erheblicher Weise beeinträchtigt – beispielsweise eben mit einem schweren Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten. Die Massnahme darf allerdings nur bei Doppelbürgern angewendet werden.
Damir Kocan, über dessen Fall wir berichteten, wurde das Schweizer Bürgerrecht aber entzogen, obwohl er nur dieses besass. Kocan hatte sich im Sommer 2007 nach der Heirat mit einer Schweizerin erleichtert einbürgern lassen und dabei auf seine montenegrinische Staatsbürgerschaft verzichtet.
Bei der Einbürgerung gab er an, dass gegen ihn kein Strafverfahren hängig sei und dass er auch nicht mit einem solchen rechnen müsse. Noch vor Ende Jahr wurde Kocan aber im Rahmen von Ermittlungen gegen balkanstämmige Drogenhändler festgenommen. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn im Oktober 2011 zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Und im Sommer 2012 erklärte der Bund die erleichterte Einbürgerung für nichtig.
Das ist während acht Jahren möglich, sofern die Einbürgerung durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist. Das Bundesgericht stützte den Entscheid und hielt fest, Kocan hätte im Einbürgerungsverfahren auf sein strafbares Verhalten hinweisen müssen. Damit wurde der Vater eines Sohnes zum Staatenlosen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hält auf Anfrage fest, eine mögliche Staatenlosigkeit stelle kein Hindernis dar, um eine Einbürgerung für nichtig zu erklären. Andernfalls, so das Bundesgericht in seinem Urteil, wären potenziell Staatenlose absolut geschützt vor einer Nichtigerklärung. Gemäss SEM wurden in den vergangenen fünf Jahren 272 erleichterte Einbürgerungen oder Wiedereinbürgerungen für nichtig erklärt. Das sind rund 55 Fälle pro Jahr.
Meist wird die erleichterte Einbürgerung annulliert, weil der Betroffene bei der Einbürgerung eine Scheinehe führte. Für den grösseren Bereich der ordentlichen Einbürgerungen kann der Bund keine Zahlen liefern, da diese in der Kompetenz der Kantone liegen.
Ebenso wenig kann der Bund Angaben dazu machen, wie oft die Annullation einer Einbürgerung zu einer Staatenlosigkeit führt: Es würden keine entsprechenden Auswertungen gemacht. Mindestens ein weiterer Fall fand aber den Weg in die Medien.
Die UNO-Flüchtlingsorganisation UNHCR hat sich zum Ziel gesetzt, die Staatenlosigkeit bis 2024 zu beenden. Trotzdem ist die hiesige Praxis für die UNHCR-Vertreterin für die Schweiz, Anja Klug, nachvollziehbar. Dass eine Einbürgerung auch dann für nichtig erklärt werden kann, wenn dies zu Staatenlosigkeit führt, sei kompatibel mit den einschlägigen internationalen Normen:
«Die Staaten haben sich darauf geeinigt, dass der Schutz vor Staatenlosigkeit nicht absolut gilt.»
Klug sieht jedoch Verbesserungsbedarf bei der Identifizierung und Anerkennung von Staatenlosen. Die Schweiz definiere Staatenlosigkeit sehr viel restriktiver als das Übereinkommen über die Rechte von Staatenlosen, dem sie 1972 beitrat. Folglich ist die Anerkennung der Staatenlosigkeit gemäss Klug hierzulande mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.
So lebten in der Schweiz Ende April neben 630 anerkannten Staatenlosen zusätzlich noch rund 2350 Personen in den Kategorien «Staat unbekannt» oder «ohne Nationalität». Während anerkannte Staatenlose mehrheitlich über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und arbeiten dürfen, sind die anderen Kategorien rechtlich schlechter gestellt.
Nach dem Verlust des Schweizer Bürgerrechts hat Damir Kocan in Montenegro ein Gesuch um Wiedereinbürgerung gestellt. Dieses wurde abgelehnt. Ein Gesuch um Anerkennung als Staatenloser ist beim SEM hängig.