Die Kantone stellen sich beim Inländervorrang gegen den Bundesrat. Die Meldepflicht geht ihnen zu weit, und die Mehrkosten müsse zudem der Bund tragen, fordert der Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren, Christoph Brutschin.
Interview: Roger Braun
Das Ziel ist es, arbeitslosen Inländern einen Vorteil zu verschaffen. Übersteigt die Arbeitslosigkeit in einer Berufsgruppe 5 Prozent, sollen die Arbeitgeber verpflichtet werden, offene Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden, bevor sie die Stellen öffentlich ausschreiben. Auf die RAV kämen damit jährlich 218 000 Meldungen statt der heutigen 38 000 Meldungen zu.
Die Kantone, als Betreiber der RAV, haben sich bisher nicht zu den Plänen des Bundesrats geäussert. Nun nimmt der Präsident der Volkswirtschaftsdirektoren, der Basler Regierungsrat Christoph Brutschin, erstmals Stellung.
Christoph Brutschin, schaffen das die RAV?
Theoretisch machbar ist es, aber nicht innerhalb von so kurzer Zeit. Mit dem Vorschlag des Bundesrats hätten die RAV von einem Moment auf den anderen fünfmal mehr Stellenmeldungen zu bearbeiten. Das ist nicht realistisch. Wir müssen Schritt für Schritt vorgehen, sonst überfordern wir die RAV.
Das heisst?
Der Schwellenwert von 5 Prozent ist zu ehrgeizig. Die Meldepflicht sollte zunächst erst aber einer Arbeitslosigkeit von 8 Prozent greifen. Dies gibt den RAV mehr Zeit, um sich anzupassen. Das ist nötig, denn die Arbeitsämter müssen 270 zusätzliche Personalberater anstellen, um die Mehrarbeit zu erledigen. Auch ist eine neue Matching-Technologie einzuführen, um die Stelleninserate möglichst schnell mit den Personaldossiers abzugleichen. Nur so können die RAV den Arbeitgebern auch innerhalb von wenigen Tagen stellenlose Personen vorschlagen, die den Anforderungen entsprechen.
Bei einem höheren Schwellenwert würden allerdings weniger Arbeitslose vom Vorrang profitieren.
Für uns gilt der Grundsatz Qualität vor Quantität. Sind die RAV nicht in der Lage, den Arbeitgebern geeignete Bewerber vorzuschlagen, ist niemandem geholfen. Wir schlagen deshalb vor, mit einem Schwellenwert von 8 Prozent zu beginnen. Kommen die RAV damit klar, kann man diese Grenze nach und nach absenken.
Der Bund schätzt die Mehrkosten für die RAV auf 40 Millionen Franken. Kommen Sie auf ähnliche Zahlen?
In etwa, ja. Wir gehen aber davon aus, dass diese Zahl jedoch am unteren Ende der Schätzungen liegt. Die Höhe der Kosten ist aber sowieso nicht die entscheidende Frage.
Sondern?
Wer die Mehrkosten trägt. Wir sind im Unterschied zum Bundesrat klar der Meinung, dass der Bund diese Kosten übernehmen soll. Er ist der Besteller dieser Leistungen, also muss er auch dafür bezahlen. Es geht auch um einen föderalistischen Grundsatz: Es kann nicht sein, dass der Bund legiferiert und die Kantone die Kosten für den Vollzug tragen müssen.
Der Bund argumentiert, dass von einer besseren Arbeitslosenvermittlung auch die Kantone profitieren.
Dieses Argument ist weit hergeholt. Wer heute arbeitslos wird, erhält Geld der Arbeitslosenversicherung; also aus einer nationalen Sozialversicherung. Die Kantone profitieren finanziell einzig dann, wenn Personen aus der Fürsorge wieder eingegliedert werden können. Das dürfte aber seltener der Fall sein.
Ziehen sich die Kantone damit nicht aus der Verantwortung?
Nein. Wir sind bereit, unseren Beitrag zu leisten. Wir überprüfen, ob die Firmen die Meldepflicht einhalten und stellen den Rechtsschutz klagender Arbeitsloser sicher. Diese Kosten des Vollzugs und der Rechtspflege übernehmen wir. Wir sind aber der Meinung, dass sich der Bund an den Kosten der Personalberater angemessen beteiligen soll.
Wie genau soll das funktionieren?
Man könnte es gleich regeln wie bei den flankierenden Massnahmen, wo die Kantone pro durchgeführter Kontrolle in einem Betrieb einen Betrag erhalten. Ähnlich könnte man bei den RAV vorgehen. Pro 100 Meldungen, die eingehen, könnte der Bund etwa eine bestimmte Summe überweisen. Das ist unkompliziert und benötigt keine grosse Bürokratie.
Der Bundesrat erwartet, dass die RAV innerhalb von drei Tagen den Arbeitgebern passende Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle übermittelt. Ist das realistisch?
Auch hier sage ich: Qualität vor Quantität. Wir sähen lieber eine Frist von fünf Tagen. Dies gäbe den Personalberatern mehr Zeit, eine passende Person zu finden. Damit wäre die Zeitspanne auch gleich lang wie bei der Karenzfrist für Firmen. Die Firmen müssten sich fünf Tage gedulden, bevor sie eine Stelle öffentlich ausschreiben können und erhalten innerhalb dieser Frist die Dossiers passender Erwerbsloser. Das ergibt Sinn.
Kritiker bemängeln, dass der geplante Inländervorrang nicht föderalistisch genug sei. Ist das auch die Meinung der Kantone?
Diese Frage haben wir intensiv diskutiert. Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine weitere Regionalisierung zu kompliziert würde. Für die Kantone ist es wichtig, dass sie beim Bund einen Inländervorrang beantragen können, wenn die Arbeitslosenrate in ihrer Region erhöht ist. Das ist das Wichtigste.
Gleichzeitig ist der Inländervorrang im ganzen Land verbindlich, selbst wenn in einer Region kein Handlungsbedarf besteht.
Das ist so. Auch in wirtschaftsstarken Kantonen gilt dann die Meldepflicht. Das ist nicht ideal, aber wir bieten Hand dazu im Sinne einer einfachen Anwendung der Regeln.
Bringt denn dieser Inländervorrang den Stellensuchenden überhaupt etwas?
Das wird sich zeigen. Wenn die Regeln in den RAV sauber umgesetzt werden, bin ich relativ optimistisch. Gerade für Erwerbslose, die kein gutes Netzwerk haben, könnte ein kleiner zeitlicher Vorsprung nützlich sein.
Ist es insgesamt nicht bescheiden, was von der Masseneinwanderungs-Initiative übriggeblieben ist?
Demokratiepolitisch gewinnt man damit sicher keinen Schönheitspreis. Der Verfassungstext ist mit der parlamentarischen Umsetzung geritzt, das stimmt. Volkswirtschaftlich hat das Parlament jedoch richtig entschieden. Die Bilateralen Verträge können weitergeführt werden, das hatte für die Kantone oberste Priorität. Die Kritik der Initianten ist zudem scheinheilig. Schliesslich war der Initiativtext widersprüchlich und hätte nicht wortgetreu umgesetzt werden können, ohne die Bilateralen zu verlieren.
Im ersten Halbjahr war die Nettozuwanderung aus der EU so tief wie seit dem Jahr 2007 nicht mehr. Was zeigt das für Sie?
Ich kann nur wiederholen, was die Kantone seit Jahren sagen: Die Einwanderung hängt weniger von der Politik, als von der wirtschaftlichen Lage ab. Solange Schweizer Firmen Personal benötigen, kommen Arbeitskräfte in die Schweiz, sonst nicht. Seit der Aufwertung des Frankens entwickelt sich die Schweizer Wirtschaft gemächlich, während der Motor in Süddeutschland und anderen Regionen der EU brummt. Daraus resultiert eine tiefere Zuwanderung.
Hat die Schweiz also an Attraktivität verloren?
In gewissem Sinne, ja. Die entscheidende Frage für mich ist allerdings, ob es den Betrieben in der Schweiz weiterhin gelingt, geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren.
Und, ist das der Fall?
Weitgehend, ja. Wenn es zu Schwierigkeiten kommt, dann eher bei der Zuwanderung aus Staaten ausserhalb der EU. Die Kantone haben deshalb kürzlich eine Erhöhung der Kontingente für Drittstaaten gefordert.
Ist das wirklich nötig? Nach dem ersten Halbjahr war die Hälfte dieser Kontingente noch verfügbar.
Dies ist eine sehr mechanistische Denkweise. Das Problem ist: Viele Firmen wissen um die Knappheit der Kontingente und stellen ihre Gesuche gar nicht mehr. Wenn ich jemandem sage, dass er monatlich 1000 Franken weniger zur Verfügung hat, dann schränkt er sich auch von sich aus ein.
War nicht genau das die Idee? Dass Arbeitnehmer nur dann im Ausland rekrutiert werden, wenn sie dringend gebraucht werden?
Dass dies die Absicht der Stimmbevölkerung ist, wage ich zu bezweifeln. Letzten Endes geht es um Arbeitsplätze im Land. Wenn wir den Zugang zu hochqualifizierten Fachkräften von ausserhalb der EU einschränken, werden die Forschungsprojekte nicht in der Schweiz, sondern im Ausland realisiert. Das kann nicht im Sinne der Schweiz sein.
Hinweis
Christoph Brutschin (59) ist Basler Volkswirtschaftsdirektor. Seit vergangenem Jahr steht er zudem der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren vor. Er ist Mitglied der SP.