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Kanton Solothurn
Die Details über den Abgang des Ex-Steueramts-Chefs Marcel Gehrig sollen unter Verschluss bleiben. So will es der Regierungsrat. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Nun schaltet sich der Regierungsrat in die Causa Gehrig ein. Grund dafür ist das Schlichtungsgesuch, das Anwalt Rémy Wyssmann zur Herausgabe der Auflösungsvereinbarung zwischen dem Ex-Steueramts-Chef und dem Kanton. Dies, nachdem Wyssmann vom Personalamt in der Sache lange keine Auskunft erhalten und sich in der Folge an die Beauftragte für Information und Datenschutz gewandt hatte.
Um es vorwegzunehmen: Der Regierungsrat verspürt in seiner Stellungnahme keinen Drang, die Einzelheiten der Vereinbarung offenzulegen. Im Gegenteil: Er kann und will dem Gesuch von Wyssmann nicht nachkommen. Das Papier enthalte Personendaten, für deren Bekanntgabe erstens keine Rechtsgrundlage vorliege, und zweitens das Einverständnis der betroffenen Personen – konkret von Marcel Gehrig – fehle. Kurz und gut: Die Offenlegung entspräche einer Rechtsverletzung, hält die Regierung in ihrem Schreiben fest.
Abgesehen davon: Bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Interesse gelte es zu berücksichtigen, dass Aufhebungsvereinbarungen zu Anstellungsverträgen in die Privatsphäre der betroffenen Person fielen – und die sei zu schützen. Interessant: Es gebe auch öffentliche Interessen, die gegen eine Offenlegung sprächen, behauptet die Regierung. Denn der Abschluss künftiger Vereinbarungen würden erschwert, wenn das vereinbarte Stillschweigen gebrochen würde. Nicht zu reden von vermeidbaren und aufwendigen Kündigungs- und Beschwerdeverfahren, die zu gewärtigen wären.
Im Übrigen seien die Mitglieder der kantonsrätlichen Geschäftsprüfungskommission über die Vereinbarung und deren Inhalt in Kenntnis gesetzt worden. Und diese Zeitung habe sogar darüber berichtet. Der verlangten Kontrolle durch die Öffentlichkeit sei damit Genüge getan worden – eine Offenlegung des Papiers brauche es dazu nicht. Sie wäre nach Auffassung des Regierungsrats unverhältnismässig und verletzten den im Gesetz verankerten Grundsatz.
Summa summarum: «Die Vertragsparteien haben bezüglich der Details der Vereinbarung Stillschweigen abgemacht», heisst es abschliessend im Brief, den Finanzdirektor Roland Heim im Namen des Regierungsrats unterschrieben hat. Und weil die Kantonale Verwaltung als «fairer Vertragspartner» auch diesen Teil der Vereinbarung einhalten möchte, würde eine Offenlegung nicht nur gegen die geltenden Bestimmungen verstossen, «sondern wäre auch wider Treu und Glauben». Der Ball liegt nun bei der Beauftragten für Information und Datenschutz.
Für Gesuchsteller Wyssmann ist der Fall klar: «Die Regierung sollte allmählich wissen, dass sie betreffend öffentlich relevanter Dokumente keine Geheimhaltungszusicherungen abgeben kann.» Mache sie dies trotzdem, sei sie «selber dafür verantwortlich», sagt er. Die Behandlung des Schlichtungsgesuchs ist auch deshalb mit Spannung zu erwarten.