Naturschutz
Stand-Up-Paddeln im Sitzen? Der Freizeitspass auf der Aare wird in Solothurn zum grossen Politikum

Eine eigenwillige Lösung, um Naturschutz und Freizeitnutzung entlang der Aare unter einen Hut zu bringen, sorgte für Kopfschütteln. Der Regierungsrat muss nachbessern, fordern jetzt auch viele Kantonsräte.

Urs Moser
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Stand-Up-Paddeln nur im Sitzen erlaubt: Das halten auch ernsthafte Politiker eher für einen Aprilscherz.

Stand-Up-Paddeln nur im Sitzen erlaubt: Das halten auch ernsthafte Politiker eher für einen Aprilscherz.

Sandra Ardizzone

Es sollte die Lösung des Gordischen Knotens sein, ein gangbarer Kompromiss, um die Interessen von Naturschutz und die Bedürfnisse der Freizeitnutzung unter einen Hut zu bringen. Was die Behörden dann aber letzten Monat präsentierten, wurde mehrheitlich als verspäteter Aprilscherz verspottet, als Schildbürgerei: Der Trendsport Stand-up-Paddling, kurz SUP, ist auf den besonders geschützten Aareabschnitten Lüsslingen-Solothurn und Feldbrunnen-Flumenthal ab Mai im Prinzip wieder erlaubt. Aber nicht wirklich: Gepaddelt werden darf zwar, aber hier nur im Sitzen oder kniend. Solothurn erfindet quasi das Sit-down-Paddling.

Dass es das ja wohl nicht sein kann, posaunen nicht nur Wutbürger in den sozialen Medien, das finden auch 34 Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus allen Fraktionen, die einen Auftrag unterzeichnet haben, der jetzt von der Regierung eine andere Lösung für eine «natur- und umweltverträgliche Freizeitgestaltung auf der Aare» verlangt. Immerhin ein Drittel des ganzen Parlaments – die Paddlerei hat den Rang eines Politikums erster Güte erreicht.

Die Urheber des Auftrags gehen davon aus, dass es gar nicht stimmt, dass die Bundesvorgaben für Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung ein SUP-Verbot bedingen. Sie fordern aber nicht die ersatzlose Streichung, sondern zeigen einen Weg auf, wie man unkompliziert zu einer Lösung kommen könnte, die für alle Seiten befriedigend ist. Die erste Reaktion aus dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei lässt allerdings befürchten, dass es doch nicht so einfach ist, wie sich die Politiker das vorstellen. Doch der Reihe nach.

Eine Frage der Definition, was ein Paddler ist

Er sei sich keineswegs sicher, dass das SUP-Verbot rechtlich überhaupt haltbar ist, sagt Urs Unterlerchner (FDP, Solothurn), Erstunterzeichner des Vorstosses. Es geht um die Bestimmung in besagter Vogelreservateverordnung, wonach in den entsprechenden Schutzgebieten nicht mit «Drachensegelbrettern (Kitesurfen) oder ähnlichen Geräten» gefahren werden darf. Dass SUP’s «ähnliche Geräte» sein sollen, hält Unterlerchner für eine Fehlinterpretation. Gemäss Binnenseeschifffahrtsverordnung wiederum seien nämlich Drachensegelbretter Segelschiffen mit geschlossenem Rumpf gleichzusetzen, SUP’s dagegen würden als Paddelboote gelten.

Hat man sich da also auf der Suche nach einem Grund für ein Verbot mehr oder weniger absichtlich etwas verguckt, wie den kantonalen Behörden zwischen den Zeilen mehr oder weniger deutlich unterstellt wird? Rolf Manser, der Chef des Amts für Wald, Jagd und Fischerei, weist das von sich. Beim Begriff «ähnliche Geräte» liege die Deutungshoheit beim Bund.

Laut Bundesamt für Umwelt gehe es dabei um die Wirkung und nicht um die Bauart oder technische Definition. Und der Bundesrat höchstselbst habe dazu festgehalten, dass aufrecht stehende Stand-up-Paddler eine «ähnliche Störwirkung entwickeln» wie Kitesurfer – und SUP daher zu verbieten sei. Kurzum: «Die Kantone müssen die Vorgaben des Bundes zwingend vollziehen», so Manser.

Im Winter Vogelschutz, im Sommer Paddel-Vergnügen

Zum zweiten Punkt im Vorstoss von Urs Unterlerchner und seinen Mitstreitern: Die Schutzgebiete gemäss Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreservate werden in Objektblättern näher umschrieben. Für die zur Diskussion stehenden Aareabschnitte bei Solothurn wird dabei als Schutzziel die Erhaltung dieser Gebiete als Überwinterungsplatz für Wasservögel definiert und unter «besondere Bestimmungen» die Schifffahrt (auf einem Brett stehend paddeln ist auf Amtsdeutsch Schifffahrt) eingeschränkt.

Für die pragmatisch orientierten Kantonsrätinnen und Kantonsräte liegt somit die allen Interessen gerecht werdende Lösung auf der Hand: Da ja das Schutzziel auf den betreffenden Aareabschnitten dadurch gar nicht gefährdet würde, könnten von den allgemeinen Schutzbestimmungen abweichende besondere Bestimmungen festgelegt und das Stand-up-Paddeln zum Beispiel nur im Winterhalbjahr verboten werden. Dazu brauche der Regierungsrat bloss ein einfaches Gesuch für die entsprechende Anpassung des betreffenden Objektblatts beim Bund einzureichen, heisst es in der Begründung des überparteilichen Auftrags. Die beiden Abschnitte Lüsslingen-Solothurn und Feldbrunnen-Flumenthal könnten dabei auch differenziert betrachtet werden.

Ein ganzjähriges Verbot dagegen sei nicht bloss «unverhältnismässig und willkürlich», sondern auch der Akzeptanz und dem Verständnis für das eigentliche Schutzziel abträglich. Als Beispiel wird das Schutzgebiet Greifensee (ZH) ins Feld geführt, wo die Ausübung aller Wassersportarten in einem Teilgebiet auch nur von Anfang Oktober bis Ende April verboten ist.

Dass Paddeln im Sitzen nur eine Übergangslösung sei und das Schutzgebiet im Raum Solothurn überprüft werden soll, wurde schon bei der Präsentation des schlecht aufgenommenen Kompromisses kommuniziert. Nur scheint das eben auch nicht so ganz formlos zu gehen, wie sich das die Parlamenta-rier vorstellen.

Rolf Manser teilt dazu mit: Es seien Gespräche mit dem Bund im Hinblick auf eine Revision der Wasser- und Zugvogelreservateverordnung (WZVV) geführt worden. Ein Gesuch für eine Anpassung der Objektblätter im Rahmen einer WZVV-Revision erfordere eine wissenschaftliche Studie in Bezug zu den Schutzbestimmungen in einem WZV-Reservat.