Luzern
FCL-Präsident kassiert Busse für unbewilligte Cupfeier

7000 Franken muss der FC Luzern bezahlen, weil er den Cupsieg ohne Bewilligung mit seinen Fans gefeiert hat. An der verbotenen Veranstaltung nahmen rund 10'000 Personen teil.

Roger Rüegger, Cyril Aregger und Beatrice Vogel
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Der Sieg des FC Luzern im Cupfinal hat ein Nachspiel: Eine saftige Busse für Klub-Präsident Stefan Wolf. Am 24. Mai haben in der Stadt Luzern viele Fans den Triumph ihrer Fussballhelden gefeiert. Rund 10'000 Personen versammelten sich spontan auf dem Messegelände bei der Allmend für eine Siegesfeier – obwohl eine solche im Voraus nicht bewilligt worden war. Im Juli erstattete die Luzerner Polizei Anzeige gegen die FC Luzern Innerschweiz AG bezüglich der unbewilligten Feierlichkeiten.

10'000 Fans waren zur unbewilligten Feier auf der Allmend geströmt.

10'000 Fans waren zur unbewilligten Feier auf der Allmend geströmt.

Bild: Luzerner Zeitung

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen die Verantwortlichen des Fussballclubs Luzern nun abgeschlossen. FCL-Präsident Wolf ist als Hauptverantwortlicher wegen der Durchführung einer verbotenen Veranstaltung mit einer Busse von 7000 Franken bestraft worden, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstagnachmittag mit. Er muss ausserdem die Verfahrenskosten von 720 Franken übernehmen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Im Rahmen der Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft geprüft, ob sich die Verantwortlichen der FC Luzern Innerschweiz AG mit der Durchführung der Veranstaltung strafbar gemacht haben. Sie folgert, dass die Cupfeier in einer verbotenen Veranstaltung mündete. Dies, weil sich die Mannschaft des FCL «auf dem Balkon der Messehalle unnötig und übermässig lange präsentierte und mit der Installation einer Musikanlage inklusive Mikrofon dazu beitrug, dass der Anlass als Grossveranstaltung ohne Bewilligung zu beurteilen ist», schreibt die Staatsanwaltschaft.

FCL gesteht Fehler ein

Der FCL und dessen Präsident Stefan Wolf akzeptieren das Urteil, wie der Klub in einem am Dienstagnachmittag veröffentlichten Statement schreibt. «Es war für uns ein grosses Anliegen, dass die spontane Feier in einem sicheren Rahmen über die Bühne gebracht werden kann», wird Stefan Wolf zitiert. «Wir sind uns bewusst, dass die Feier in der damaligen Coronasituation irritierend wirken konnte.» Man habe aber nach dem Cupsieg sehr kurzfristig entscheiden müssen und aus der damaligen Sicht sei es in dieser Situation die einzige Möglichkeit gewesen, eine solch grosse Menschenansammlung in einem kontrollierten Rahmen begleiten zu können, so Wolf. «Dabei haben wir Fehler gemacht, für welche wir uns aufrichtig entschuldigen möchten. Somit werden wir den Entscheid der Staatsanwaltschaft Luzern entsprechend auch akzeptieren.»

Hier präsentieren Luzerns Christian Schwegler und David Zibung den Pokal den Fans.

Hier präsentieren Luzerns Christian Schwegler und David Zibung den Pokal den Fans.

Bild: Luzerner Zeitung

Auf Nachfrage konkretisiert FCL-Medienchef Markus Krienbühl die von Wolf angesprochenen Fehler: «Wir gaben ein schlechtes Vorbild ab, weil unsere Spieler ohne Masken auf den Balkon traten. Zudem hätten wir uns auch schneller wieder vom Balkon zurückziehen sollen.» Weiter habe die Soundanlage mit Mikrofonen den Eindruck erweckt, es handle sich um eine von langer Hand geplante Feier. Dabei habe man diese kurzfristig organisiert, weil man angesichts der vielen Menschen eine Kommunikationsmöglichkeit haben wollte, erklärt Krienbühl. «Aber verständlicherweise hat es nach aussen hin anders ausgesehen.» Auch der dritte Fehler, den der FCL einräumt, hat mit der Soundanlage zu tun: «Wir hätten die Feiernden über die Lautsprecher unbedingt regelmässig zur Einhaltung der Coronaregeln aufrufen sollen», sagt Krienbühl selbstkritisch. «Das haben wir leider versäumt.»

Stadtpräsident: «Wir würden wieder gleich handeln»

Der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli, der persönlich dafür gesorgt hatte, dass sich die Spieler dort präsentieren konnten, wird nicht bestraft. Simon Kopp, Kommunikationsverantwortlicher der Staatsanwaltschaft Luzern, sagt auf Anfrage: «Es wurden keine Strafverfahren gegen einzelne Personen eröffnet.» Wenn man von mehreren tausend Teilnehmenden ausgehe, so wäre ein solches Vorgehen unverhältnismässig. Die Luzerner Polizei habe aus Gründen der Verhältnismässigkeit darauf verzichtet, gegen Teilnehmende der Feierlichkeiten Ordnungsbussen auszustellen. Die Staatsanwaltschaft habe keine Feststellungen gemacht, dass sich weitere Personen bezüglich der unbewilligten Feier verantwortlich gemacht haben, heisst es zudem in der Mitteilung.

Im Namen von Beat Züsli schreibt die Kommunikationsabteilung der Stadt Luzern auf Anfrage: «Auf Basis unseres Wissensstandes würden wir auch rückblickend wieder gleich handeln.» Darüber hinaus sei die Untersuchung betreffend Durchführung einer verbotenen Veranstaltung Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft. «Wir können uns deshalb zu den Gründen und den Ergebnissen der Untersuchung nicht äussern», heisst es vonseiten des Stadtpräsidiums.

Feierlichkeiten fanden am Tag des Luzerner Cupsiegs schon viel früher statt. Auf die Frage, warum die Verantwortlichen für eine Veranstaltung im Vögeligärtli, wo sogar eine TV-Anlage installiert worden ist, nicht ausfindig gemacht und zur Rechenschaft gezogen wurden, antwortet Simon Kopp: «Es wurde keine Anzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchungen gegen die Veranstaltung auf der Allmend aufgenommen, gegen die eine Anzeige vorlag.»