Der Kanton wendet das revidierte Hooligan-Konkordat vorläufig nicht an. Grund ist ein laufendes Verfahren. Deshalb gilt am Samstag beim FCL-Heimspiel gegen Thun: keine ID- und keine Intimkontrollen.
Gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum revidierten «Hooligan-Konkordat» haben vier Privatpersonen beim Bundesgericht eingereicht. Diese machen geltend, das revidierte Konkordat beeinträchtige die Grundrechte der Fans und verstosse somit gegen die Bundesverfassung.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern will nun die rechtliche Klärung des Bundesgerichts abwarten und wendet das revidierte Hooligan-Konkordat vorerst nicht an, wie die Staatskanzlei am Dienstag in einer Mitteilung schreibt.
Will heissen: Die neuen Bestimmungen werden vorläufig nicht angewendet. Insbesondere wird «vorläufig auf das Abtasten von Personen über den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen, die sogenannte Intimkontrolle, sowie die systematische, elektronische Zutrittskontrolle verzichtet», heisst es weiter.
Nicht betroffen sind die bisherigen Massnahmen, die sich laut Mitteilung bewährt haben. Insbesondere die konsequente Fantrennung, Förderung von Extrazügen der SBB, Sondertransporte durch die VBL, strenge Sanktionierung von identifizierten Gewalttätern durch den Strafrichter, den FC Luzern (Stadionverbot) und die Luzerner Polizei (Rayonverbot), den Ausschank von alkoholfreiem Bier in einzelnen Sektoren, flächendeckende Videoüberwachung und die Personenkontrollen durch den privaten FCL-Sicherheitsdienst.
Die Luzerner Polizei und die Verantwortlichen des FC Luzern werden vor jedem Spiel im Rahmen einer gemeinsamen Lageanalyse entsprechende Massnahmen planen.
Als einer der ersten Kantone hat Luzern zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen («Hooligan-Konkordat») zugestimmt. Die neuen Regelungen traten am 10. Januar in Kraft.
pd/rem