Bezirksgericht Luzern
Mietstreit kommt vor Gericht ‒ wegen Gestank In seiner Wohnung habe es dermassen gestunken, dass er es nicht länger als drei Tage ausgehalten habe, sagt ein Mieter vor Gericht. Bloss: Der Vermieter roch nichts und forderte die ausstehenden Monatsraten ein.