Räumungsverzicht
SP will Hausbesetzungen im Kanton Luzern legalisieren, wenn Eigentümer keine unmittelbaren Pläne vorweisen Die Luzerner Polizei soll besetzte Liegenschaften nur noch dann räumen, wenn ein Strafantrag vorliegt und es konkrete Pläne für einen Abbruch, Ausbau oder eine Sanierung gibt. Mit dem Vorstoss schielt die SP auf die Stadt Zürich, wo ähnliche Regeln bestehen.