«Juristisch wird dem Katzenquäler nichts passieren»: Renommierter Tierrechtsanwalt fordert Änderung der Rechtspraxis
Tierrecht-Spezialist Peter V. Kunz kritisiert, dass Tiere töten in der Schweiz strafrechtlich nur eine Sachbeschädigung darstellt, und erklärt, weshalb der Zürcher Katzenquäler wahrscheinlich die gleiche Strafe erhalten wird wie die Onlinehetzer. Der Jurist fordert ausserdem einen neuen Grundsatz im Tierrecht.