Landrat sieht bei den Abstimmungsbroschüren keinen Handlungsbedarf
Damit in den Abstimmungsbotschaften der Nidwaldner Regierung die Gegner angemessen zu Wort kommen, braucht es nach Ansicht des Landrats keine zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen. Die Vorgaben des Bundes genügten, die Regierung habe zudem ihre Lektion gelernt.