Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die Covid-Zertifikate verabschiedet. Ab dem 7. Juni wird ein Zertifikat für geimpfte, genesene und getestete Personen ausgestellt.
Mit der Verordnung über die Covid-Zertifikate ist die rechtliche Grundlage für die Zertifikate geklärt, so Bundesrat Ueli Maurer an einer Medienkonferenz. Das Covid-Zertifikat wird in Papierform und elektronisch ab dem 7. Juni ausgestellt.
Mit dem Covid-Zertifikat geniessen vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen schon bald wieder mehr Freiheiten. So wird das Reisen wieder einfacher und die Teilnahme an Grossanlässen möglich. Wer wie, wo und für wie lange ein gültiges Zertifikat erhält, erklärte Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT).
Das Covid-Zertifikat kann gemäss Dirk Lindemann sowohl elektronisch als auch in Papierform ausgestellt werden. Beide Varianten enthalten die Zertifikatsangaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher in einem QR-Code, versehen mit einer elektronischen Signatur des Bundes.
(zim)