ASE-Skandal
Anklage gegen Ex-BKB-Chef Matter zurückgewiesen – wegen Fehler in der Untersuchung

Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat eine Strafverfügung gegen den ehemaligen BKB-Chef Hans Rudolf Matter ans eidgenössische Finanzdepartement (EFD) zurückgewiesen. Das EFD muss seine Untersuchung zu Matters Rolle im Zusammenhang mit dem ASE-Betrugsfall vervollständigen.

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Bundesstrafgericht weist Anklage gegen Ex-BKB-Chef Hans Rudolf Matter zurück.

Bundesstrafgericht weist Anklage gegen Ex-BKB-Chef Hans Rudolf Matter zurück.

Keystone

Das Finanzdepartement hatte am 25. März eine Strafverfügung gegen Hans Rudolf Matter erlassen, worin sie ihn wegen fahrlässiger Verletzung der Meldepflicht gemäss Geldwäschereigesetz zu einer Busse von 50'000 Franken verurteilte. Zudem auferlegte das EFD dem Ex-Direktionspräsidenten Verfahrenskosten von rund 10'000 Franken.

Matter verlangte eine gerichtliche Beurteilung, weshalb der Fall am 12. April durch die Bundesanwaltschaft (BA) ans Bundesstrafgericht überwiesen wurde. Die Strafverfügung dient dabei als Anklageschrift. Dies geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Verfügung der Strafkammer hervor.

Nur drei Tage nach der Überweisung der Anklage an die Strafkammer des Bundesstrafgerichts, hiess die Beschwerdekammer des gleichen Gerichts ein Ausstandsgesuch gegen einen untersuchenden Beamten des EFD gut. Matter hatte dieses Ausstandsbegehren im Januar gestellt.

Der Beamte hatte Anfang Dezember 2018 rechtshilfeweise bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) Unterlagen eingesehen, die im Verfahren gegen Matter noch versiegelt waren. Es war somit noch nicht gerichtlich entschieden worden, ob die Akten im Verfahren verwendet werden können oder nicht.

Kontaminierte Verfahrenshandlungen

Weil der Beamte als befangen in den Ausstand treten musste, sind alle Handlungen zu wiederholen, die er nach seiner Akteneinsicht Anfang Dezember 2018 tätigte. So muss unter anderem das für ein Verfahren zentrale Schlussprotokoll neu verfasst werden.

Da die Strafverfügung mehrheitlich die Darlegungen des Protokolls übernimmt, hat die Strafkammer auch diese aufgehoben. Das EFD muss nun nochmals über die Bücher. Das Verfahren ist in der Zwischenzeit sistiert.

Das EFD eröffnete im Juni 2016 ein Verfahren gegen verantwortliche Personen der Basler Kantonalbank (BKB). Es untersuchte wegen des Verdachts der Meldepflicht gemäss Geldwäschereigesetz.

Hintergrund der Sache war der Anlagebetrug der Vermögensverwalterin ASE, mit Büro in Frick AG. Die BKB war die Depotbank der 2006 bis 2012 tätigen Firma, die Anleger mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent lockte. (Verfügung SK.2019.28 vom 15.07.2019)