Apple verliert wieder vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt eine Beschwerde des US-Konzerns gegen zwei italienische Brüder ab, die ihr Modelabel «Steve Jobs» nennen.

Andreas Maurer
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Das Apple-Logo an einer Filiale in Miami. Bild: Alan Diaz/AP (Miami, 13. Dezember 2018)

Das Apple-Logo an einer Filiale in Miami. Bild: Alan Diaz/AP (Miami, 13. Dezember 2018)

Zwei Brüder aus einem Vorort von Neapel machen sich einen Spass daraus, den US-Konzern Apple zu ärgern. Je mehr ihnen das gelingt, umso grösser wird die Aufmerksamkeit für ihr kleines Modelabel. Es heisst «Steve Jobs» und stellt Jeans her mit dem aufgedruckten Namen des Computerpioniers, der für seine Auftritte in Jeans berühmt war. Da Apple es verpasst hat, den Namen Steve Jobs zu schützen, konnte der Technologie-Konzern die italienische Kopie nicht verbieten.

Die Brüder gehen aber noch weiter. Als Logo haben sie den Buchstaben J ihres Firmennamens ähnlich designt wie den ikonischen Apfel aus Kalifornien. Ihr Zeichen ist ebenfalls angebissen und mit dem identischen Blättchen dekoriert. In der EU haben sie ihr Logo im Markenregister eingetragen und damit auch für die Schweiz Schutz beantragt.

Eine Reihe von Niederlagen

Das Logo des Modelabels "Steve Jobs". Bild: PD

Das Logo des Modelabels "Steve Jobs". Bild: PD

Apple hat weltweit Anwaltskanzleien darauf angesetzt, alle möglichen Marken zu schützen. In der Schweiz hat die grösste Kanzlei des Landes den Auftrag dafür erhalten: Lenz & Staehelin aus Zürich. Sie sollte verhindern, dass das italienische Logo auch in der Schweiz verwendet werden darf. Die Kanzlei erklärte den Fall zur Chefsache und übergab ihn an Jürg Simon. Er war Direktor des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum, bevor er Kanzleipartner wurde. Nun führte er die Beschwerde gegen die Italiener und gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. Das Institut hatte das Markenschutzgesuch abgelehnt. Apple zog den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht, das diese Woche sein Urteil publiziert hat. Es lehnt die Beschwerde ab.

Die Richter anerkennen zwar, dass die Ähnlichkeit der Zeichen «frappierend» sei und es die italienische Firma geradezu darauf anlege, sich an die Apple-Marke «anzuschleichen». Doch da keine Verwechslungsgefahr bestünde, hätten die Italiener auch in der Schweiz Markenschutz verdient. Während Apple seine Markenrechte mit grossem Aufwand durchzusetzen versucht, haben sich die Italiener von den Briefen der Anwaltskanzlei und des Gerichts nicht beeindrucken lassen. Sie reagierten nicht darauf.

Selbst als das Bundesverwaltungsgericht ihnen die Post über ein Gericht von Neapel zustellen liess und ihnen androhte, im Fall einer ausbleibenden Antwort aufgrund der Akten zu entscheiden, ignorierten sie den Fall und erschienen nicht zur einberufenen Gerichtsverhandlung. So konnten Apples Markenrechtsanwälte ihre Argumente unwidersprochen vortragen – erfolglos. Für Apple reiht sich die Niederlage ein in eine lange Liste von verlorenen Prozessen in der Schweiz. Die Amerikaner wollten bereits das iTunes-App-Logo mit den zwei Achtelnoten schützen. Doch die St. Galler Richter beurteilten das Zeichen als «banal» und lehnten einen Schutz ab.

Gegen Swatch hat Apple zudem ähnliche Auseinandersetzungen wie gegen die italienischen Brüder verloren. Die Uhrenherstellerin versuchte ebenfalls, sich ein Stück von Steve Jobs Ruhm abzuschneiden, und schützte für sich den Spruch «One More Thing». «Aber da ist noch etwas», pflegte Jobs zu sagen, bevor er eine Weltneuheit präsentierte. In der Schweiz wollte Apple dagegen vor Gericht gehen, sagte die Verhandlung aber in letzter Sekunde ab. Vielleicht kamen die Markenexperten zum Schluss, dass ihre Marke von den Gerichtsprozessen nicht unbedingt profitiert.