Geldwäscherei
Betrugsfall um Vermögensverwalter: Basler Kantonalbank muss Dokumente offenlegen

Ueli Maurers Juristen können weitere Dokumente über die Rolle der Basler Kantonalbank im Betrugsfall des Vermögensverwalters ASE durchleuchten. Die Bank wehrte sich vergeblich gegen die Entsiegelung.

Balz Bruppacher
Drucken
Der Basler Kantonalbank wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug der ASE Investment Bankengesetze verletzt zu haben. (Archiv)

Der Basler Kantonalbank wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug der ASE Investment Bankengesetze verletzt zu haben. (Archiv)

Keystone

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermittelt seit zwei Jahren in einem Verwaltungsstrafverfahren gegen die verantwortlichen Personen der Basler Kantonalbank (BKB). Es geht um den Verdacht, dass das Institut in der grossen Betrugsaffäre bei der Vermögensverwalterin ASE verspätet Anzeige bei der Geldwäscherei-Meldestelle des Bundes erstattet hat. Das EFD verlangte im vergangenen April von der Bank die Herausgabe von Dokumenten und Aufzeichnungen über Organisation, Zuständigkeiten und Pflichten im Kampf gegen die Geldwäscherei im Zeitraum zwischen Mitte 2009 bis Ende März 2012. Und zwar bis zur obersten Leitungsebene.

Die Bank reichte diese Unterlagen in versiegelter Form dem EFD ein und erhob zugleich Einsprache gegen die Durchsuchung der Dokumente. Denn sie ist der Auffassung, den Geldwäschereiverdacht am 28. März 2012 rechtzeitig gemeldet zu haben. Dem widerspricht das Bundesstrafgericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss und ordnet die Entsiegelung der fraglichen Unterlagen an. Die Meldung sei klar verspätet erfolgt, habe die Bank doch bereits im Februar 2011 Anhaltspunkte gehabt, die gemäss Geldwäschereigesetz eine Anzeige an die Meldestelle hätten auslösen müssen. Damals habe es nämlich bankintern Warnungen gegeben, dass die ASE möglicherweise ihre Kunden täusche. Die BKB fungierte als Depotbank der ASE.

Kunden um 170 Mio. geprellt

Vergeblich argumentierte die Bank, dass die ASE-Affäre von der aargauischen Staatsanwaltschaft und der Finanzmarktaufsicht Finma bereits umfassend abgeklärt worden sei. Der Beschluss zur Entsiegelung ist noch nicht rechtskräftig. Die in Frick AG tätig gewesene Vermögensverwalterin ASE (Anlage, Sicherheit, Ertrag) hatte ihre rund 2500 Kunden mit hohen Renditeversprechen angelockt und mit einem Schneeballsystem im Devisenhandel einen Schaden von rund 170 Millionen Franken angerichtet. Der ehemalige Geschäftsführer und der frühere Verwaltungsratspräsident wurden im Dezember 2016 vom Bezirksgericht Laufenburg zu exemplarischen Freiheitsstrafen von neun beziehungsweise fünf Jahren verurteilt. Ihr Rekurs ist vor dem Obergericht hängig. Ein ehemaliger BKB-Kundenberater erhielt 18 Monate bedingt. Die BKB wurde von der Finma wegen schwerer Verletzung der bankengesetzlichen Organisations- und Gewährserfordernisse gerügt.

Die nun verfügte Entsiegelung ist die zweite Niederlage der BKB bezüglich Einsicht in ihre Geschäftsunterlagen im Fall ASE. Im vergangenen März hatte das Bundesgericht gegen den Willen der Bank verfügt, dass sie dem EFD Einsicht in interne Zwischen- und Abschlussberichte über die Vorgänge um die ASE gewähren muss. Die Bank wollte das mit dem Argument verhindern, dass die von einer Anwaltskanzlei erstellten Berichte dem Anwaltsgeheimnis unterstünden. Das Bundesstrafgericht war dieser Argumentation noch gefolgt (wir berichteten am 15.10.17). Das Bundesgericht kam hingegen zum Schluss, die Berichte seien nicht ausschliesslich aufgrund einer klassischen anwaltlichen Rechtsberatung erstellt worden. Es habe sich vielmehr um ein Mischmandat gehandelt. «Bei komplexen Misch- und Globalmandaten, welche sowohl anwaltsspezifische Dienstleistungen als auch deutliche Elemente einer akzessorischen anwaltlichen ‹Geschäftstätigkeit› enthalten, können sich der beauftragte Anwalt oder die Anwältin und ihre Mandantschaft aber nicht pauschal und umfassend auf das Berufsgeheimnis berufen», hielten die Richter in Lausanne fest.

Guy Lachappelle im Fokus

Die Verpflichtung der Bank, ihre Unterlagen und Berichte zum Fall ASE offenzulegen, hat insofern eine neue Aktualität erhalten, als BKB-Direktionspräsident Guy Lachappelle der designierte Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen Schweiz ist. Er hatte von 2010 bis 2012 den Bereich Firmenkunden und Institutionelle bei der BKB geleitet. Im Februar 2013 übernahm er das Direktionspräsidium der Bank, nachdem sein Vorgänger Hans Rudolf Matter wegen der ASE-Affäre zurückgetreten war. Von einer Mitverantwortung Lachappelles im Fall ASE war bisher nicht die Rede. Andernfalls hätte die Finma vor seiner Nominierung zum Raiffeisen-Präsidenten interveniert, wurde in den Medien spekuliert.

Hinweis: Beschluss BE.2018.4 des Bundesstrafgerichts vom 20.8.18 und Urteil 1B_433/2017 des Bundesgerichts vom 21.3.18