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Zentralschweizer Unternehmen sehen bisher von einem Impfobligatorium ab. Subtilere Druckversuche sind aber nicht auszuschliessen.
Mit der Verfügbarkeit von Vakzinen gegen das Coronavirus hat die Diskussion um die richtige Impfstrategie Fahrt aufgenommen. Für etwa 60 bis 70 Prozent der Schweizer Bevölkerung strebt das Bundesamt für Gesundheit BAG eine Corona-Impfung an. Die Idee dahinter ist so simpel wie bei allen anderen Schutzmassnahmen auch: Je mehr mitmachen, desto eher verliert die Pandemie an Kraft.
Gleichzeitig ist die Impfskepsis in der Schweizer Bevölkerung weiter verbreitet als bisher angenommen. Gemäss Umfragen ist die Bereitschaft dazu bei einer Mehrheit nicht sehr gross; gerade mal 15 Prozent der Schweizer lassen sich jährlich gegen die Grippe impfen. Insofern drängt sich die Frage auf, wie der Bund seine angestrebte Impfquote im Fall von Corona erreichen will.
In der Öffentlichkeit wurde deshalb zuletzt des Öfteren auch über die Möglichkeit eines Impfzwangs spekuliert. Zwar hat der Bundesrat einen solchen in der Vergangenheit rigoros verneint und setzt auch bei seiner aktuellen Impfstrategie auf Freiwilligkeit. Gleichzeitig liess Gesundheitsminister Alain Berset aber stets ein Hintertürchen offen, indem er ein Obligatorium für gewisse Berufsgruppen zumindest nicht ausschloss.
Bei vielen Arbeitnehmern hat das für Verunsicherung gesorgt, zumal das Epidemiengesetz ein mögliches Impfobligatorium für bestimmte Gruppen ausdrücklich vorsieht. Daraus ergeben sich arbeitsrechtliche Fragen wie: Können Arbeitgeber ihren Angestellten eine Impfung verlangen? Und: Riskieren diese bei Weigerung ihren Job?
Als Folge der weitverbreiteten Impfskepsis scheint derzeit auch die Sorge vor einem Impfobligatorium umzugehen. Eine von dieser Zeitung durchgeführte Umfrage unter den grössten Arbeitgebern der Zentralschweiz zeigt allerdings, dass eine Impfpflicht – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – kein Thema ist. Zwar weisen Juristen darauf hin, dass Bund und Kantone, gestützt auf das Epidemiengesetz, jederzeit ein partielles Obligatorium aussprechen könnten. Die allermeisten Unternehmen schrecken aber offensichtlich vor einem solchen Schritt zurück.
Selbst im Gesundheits- und Pflegebereich, wo die Impfdiskussion zuletzt besonders virulent war, sprechen sich die Einrichtungen klar gegen ein Obligatorium aus. «Einen Impfzwang unterstützen wir nicht. Die Mitarbeitenden sollen persönlich entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen. Wir teilen diese Haltung mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden des Gesundheitswesens», heisst es etwa bei der Spitex Schweiz, die in der Zentralschweiz über 2500 Mitarbeitende beschäftigt.
Auch in andere Branchen – von Industriebetrieben wie Pilatus und Siemens über Bildungseinrichtungen wie HSLU und Uni Luzern bis hin zu Detaillisten wie Coop und Migros – ist man bemüht, zu betonen, dass kein Impfzwang angedacht sei. Die meisten sprechen jedoch eine entsprechende Empfehlung an ihre Angestellten aus. So schreibt das Altishofer Transport- und Logistikunternehmen Galliker:
«Aus heutiger Sicht steht ein Impfobligatorium in unserem Betrieb ausser Diskussion, wohl aber werden wir eine grundsätzliche Empfehlung an unsere Mitarbeitenden abgeben.»
Und auch bei der Post heisst es: «Ganz so wie die Grippeimpfung soll für unsere Mitarbeitende auch die Corona-Impfung freiwillig sein. Wir respektieren, dass die Angestellten in diesen Fragen selbstbestimmt entscheiden möchten. Für uns ist wichtig, dass wir für die Sicherheit der Mitarbeitenden sorgen, egal ob sie geimpft sind oder nicht.»
Von den angefragten Unternehmen wollte sich einzig das Bürgenstock Resort, das etwas über 600 Mitarbeitende beschäftigt und zeitweilig im Gespräch für die Austragung des diesjährigen Weltwirtschaftsforums WEF stand, «nicht öffentlich zum Thema Impfzwang für Angestellte äussern».
Dass sich der überwiegende Teil der hiesigen Unternehmen gegen eine Impfpflicht ausspricht, ist nicht weiter verwunderlich. Denn, rechtlich gesehen, ist ein generelles Obligatorium für alle Angestellten gar nicht möglich. Die Impfung stelle einen schweren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Betroffenen dar, erklärt der Luzerner Rechtsanwalt Raffael Steger in einem Beitrag der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ). Deshalb könne ein Arbeitgeber seine Angestellten nicht zur Impfung zwingen.
Schon gar nicht kann jemand gegen seinen Willen geimpft werden – selbst wenn ein Obligatorium für gewisse Berufsgruppen ausgesprochen würde. Das hatte der Bundesrat bereits im Abstimmungskampf über das Epidemiengesetz vor sieben Jahren klargemacht. Rechtlich zulässig wäre höchstens, dass Impfverweigerer mit einer Ordnungsbusse bestraft würden. Doch selbst dies halten Juristen für eher unwahrscheinlich.
Denkbar sind dagegen subtilere Druckmittel. Gemäss Raffael Steger kann ein Arbeitgeber «in ganz speziellen Situationen von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen und verlangen, dass nur mit einer spezifischen Impfung die Arbeitstätigkeit ausgeübt werden kann». Dabei müsse er allerdings auch die Interessen des Angestellten berücksichtigen, und die Impfung müsse verhältnismässig sein:
«Mit anderen Worten wird zu prüfen sein, ob nicht andere Massnahmen gleichwertig oder geeigneter sind und ob die Impfung die notwendige Schutzwirkung entfaltet und auch sicher ist.»
Vom besagten Weisungsrecht könnten Arbeitgeber demnach nur in ganz speziellen Situationen Gebrauch machen, so Steger. Etwa bei Tätigkeiten mit vulnerablen Personen. Kommt der Angestellte der Weisung des Arbeitgebers in diesen Fällen nicht nach, verletze er seine arbeitsrechtlichen Pflichten, was arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne: Versetzung, Dahinfallen des Lohnanspruchs, Arbeitnehmerhaftung oder gar eine Kündigung. Tatsächlich wurden deshalb schon Kündigungen ausgesprochen: 2006 kam etwa das St.Galler Verwaltungsgericht zum Schluss, dass die Kündigung einer Spitalangestellten, die sich einer Hepatitis-B-Impfung verweigert hatte, nicht «unverhältnismässig» war.
Noch ist unklar, ob die Gerichte im Fall von Corona-Impfungen ähnlich entscheiden würden. Entsprechende Urteile, die derzeit aber naturgemäss noch ausstehen, sind abzuwarten. Auch wird sich weisen, ob die aktuellen Bekenntnisse der Arbeitgeber gegen ein Obligatorium bestand haben werden, sobald die Impfkampagne erst einmal richtig ins Rollen gekommen ist.