Das Seilziehen ist nun zu Ende

Es gebe keinen Grund, warum die Bürgergemeinde Laupersdorf im Steffensrain nicht auch weiterhin Grien abbauen dürfe. Das hat das Bundesgericht entschieden und damit die Beschwerde des Ehepaars Arnold gegen die Erweiterung abgewiesen. Arnolds ziehen Konsequenzen und zügeln weg.

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Grube Laupersdorf

Grube Laupersdorf

Solothurner Zeitung

Alois Winiger

«Wir haben immer gesagt, dass hier nichts Unrechtes geschieht. Insofern ist das Urteil des Bundesgericht eine Bestätigung dafür, die wir natürlich sehr begrüssen», sagt Edgar Kupper, Präsident der Bürgergemeinde Laupersdorf. Heisst das nun, dass bereits in den nächsten Tagen die Erweiterung der Grube in Angriff genommen wird? «So schnell gehts nicht, vielleicht ist es in einigen Monaten soweit», antwortet Kupper. Als erstes stehe nun der Kauf des 1,4 Hektar grossen Grundstückes an, aus dessen Untergrund das Grien abgebaut werden soll. «Die Absichtserklärung für den Verkauf liegt vor, ebenso der Entscheid der Bürgergemeindeversammlung.» Man habe bewusst mit dem Kauf zugewartet, bis der Teilzonen- und Gestaltungsplan rechtskräftig ist. Gegen diesen hatte, wie mehrfach berichtet, das Ehepaar Ingrid und Armin Arnold-Schuster Beschwerde erhoben (siehe Update), allerdings immer ohne Erfolg. «Gleichzeitig werden wird», fährt Kupper fort, «beim Kanton die Abbaubewilligung einholen.» Er geht dabei von einer reinen Formsache aus.

«Dann ziehe ich weg»

Und was machen die Beschwerdeführer? In einer früheren Phase des Verfahrens hatte Armin Arnold gegenüber dieser Zeitung gesagt, er sei sich ganz sicher, dass vieles bei dieser Grube, sowohl bei der Eröffnung als auch beim Verfahren um die Erweiterung, nicht rechtens sei. Und beim Betrieb habe er Unregelmässigkeiten, ja sogar illegale Geschäfte ausfindig gemacht. Arnolds Misstrauen, beziehungsweise seine Überzeugung ging so weit, dass er gegen die Grubenverantwortlichen der Bürgergemeinde Anzeige wegen Veruntreuung erstattete. Er werde seinen Kampf niemals aufgeben, beteuerte Arnold, und wenn er bis an den Europäischen Gerichtshof gelangen müsse. «Ob Arnolds dies wirklich tun wollen, kann ich nicht sagen», erklärt deren Anwältin Cornelia Dippon Hänni. Bestätigen kann sie lediglich die Aussage, die Armin Arnold gegenüber dem «Solothurner Tagblatt» gemacht hat: «Wenn die Erweiterung kommt, dann ziehe ich von hier weg.» Weiter bestätigt sie, dass der neue Wohnort Balsthal sein werde.

An den Europäischen Gerichtshof?

Welche Chancen hätte denn ein Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof? «Keine», antwortet Theo Strausak, Anwalt der Bürgergemeinde, «ich wüsste dafür nicht einen einzigen Anhaltspunkt.» Für ihn sei entscheidend, dass das Bundesgericht sowohl den Regierungsrat, als auch das Verwaltungsgericht stütze. Letzteres habe «die verschiedenen für und gegen den umstrittenen Nutzungsplan sprechenden Interessen hinreichend berücksichtigt», heisst es in der schriftlichen Begründung der Bundesgerichtsurteils. Von einer willkürlichen Anwendung des kantonalen Rechts oder einer Verletzung von Bundesrecht könne nicht die Rede sein. Die Erweiterung der bestehenden Abbaustelle könne nicht als unzulässige Kleinbauzone bezeichnet werden.

Das Seilziehen ist also zu Ende. Der Bürgergemeinde Laupersdorf steht von Seiten des Behörden nichts mehr im Wege, im Steffensrain jährlich maximal 3000 Kubikmeter Juramergel abzubauen. Dies wie bisher mit der Auflage, die entstehende Grube mit sauberem Material wieder aufzufüllen.