Die Post würde mit ihren Drohnen gerne auch in Luzern fliegen. Doch es gibt Hürden. Besonders problematisch ist die Flugverbotszone für Drohnen des Militärflugplatzes Emmen.
Es passierte nur zwei Minuten nach dem Start. Die weisse Drohne mit dem grossen gelben Logo war gerade auf dem Rückweg eines Blutprobentransports, als das Sicherheitssystem plötzlich eine Notlandung über dem Zürichberg einleitete. Die Leine des Notfallschirms riss, woraufhin das rund zehn Kilogramm schwere Fluggerät ungebremst nach unten schnellte und letztlich unweit von spielenden Kindern auf dem Waldboden aufschlug.
Der Zwischenfall ereignete sich im Mai dieses Jahres und löste eine weitläufige Debatte über die Sicherheit des seit März 2017 laufenden Logistikdrohnenprojekts der Schweizerischen Post aus. Denn zum Zeitpunkt des Unfalls waren die kleinen Flugboten des gelben Riesen nicht nur in Zürich im Einsatz: Im hügeligen Lugano hatten sie etwa bereits im ordentlichen Betrieb Blutproben über die Stadt hinweg transportiert; und auch in Bern war ein vergleichbares Pilotprojekt in Gang. Seit dem Vorfall im Mai sind alle Drohnen der Post gegroundet.
Nicht zum erstem Mal: Der Konzern hatte das Projekt schon einmal sistiert, nachdem eine Drohne Ende Januar in den Zürichsee gestürzt war. Inzwischen hat man einen Expertenrat ins Leben gerufen, der das Risiko- und Sicherheitsmanagement der Drohnenflüge an die üblichen Standards der Aviatik angleichen soll. Einige Massnahmen wurden bereits eingeleitet.
So hat der Drohnenhersteller Matternet die Seile des Notfallschirms mit einem Metallgeflecht verstärkt. Zudem ist der Schirm künftig mit zwei statt nur einem Seil an der Drohne befestigt. Auch wurde der Pfeifton, der bei einer Notlandung die Personen in der Nähe warnen soll, lauter gestellt. Der Expertenrat folgte damit den Empfehlungen aus dem Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle Sust.
Bei der Post ist man deshalb zuversichtlich, dass man den Drohnenbetrieb in Lugano, Bern und Zürich schon bald wieder aufnehmen kann. Doch nicht nur das. Bald sollen die weissen Quadrokopter auch in anderen Schweizer Städten abheben. «Die Dienstleistung, mit Drohnen dringende Blutproben zu transportieren, stösst vor allem im Gesundheitswesen in der ganzen Schweiz auf Interesse. Wir sind mit verschiedenen potenziellen Kunden im Gespräch», sagt eine Sprecherin auf Anfrage. Welche Städte genau für eine Expansion des Logistikdrohnenprojekts in Frage kommen, will die Post nicht verraten. Man werde diese kommunizieren, sobald die Vereinbarungen fix sind, legt die Sprecherin nach. Gemäss Informationen unserer Zeitung soll unter anderem aber auch die Stadt Luzern für ein Pilotprojekt im Gespräch gewesen sein. Momentan liegen die Pläne allerdings auf Eis. Hauptgrund: der Militärflugplatz Emmen und zum Beispiel die Distanz zum Kantonsspital Luzern.
Ein Mitwirkender des Drohnenprojekts der Post lässt durchblicken, dass der Flugplatz Emmen die Bewilligung verkompliziere. Zwar gebe es auch in Lugano, wo das Projekt seinen Anlauf nahm, einen Flughafen, dieser sei aber kleiner und werde nur zivil genutzt. Nichtsdestotrotz habe man auch dort eine langwierige, fast zwei Jahre dauernde Bewilligungsprozedur durchlaufen müssen. Denn grundsätzlich ist es laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) verboten, in einem 5-Kilometer-Radius um einen Schweizer Flughafen mit einer Drohne zu fliegen.
Mit weiteren Details hält sich die Post auch hier zurück, zur Projektlancierung in Lugano sagt sie aber: «Drohnen bewegen sich im Luftraum, der bekanntlich von vielen anderen ebenfalls genutzt wird. Für einen sicheren Flugbetrieb braucht es deshalb klare Absprachen mit allen Beteiligten, das sind Luftwaffe, Rega oder zivile Flughäfen, aber auch die Flugsicherung Skyguide, das Bazl und die entsprechenden Gemeinden. In Lugano etwa liegt unsere Flugroute in der Nähe des Flughafens Lugano-Agno. Skyguide ist dort über jede Drohne in der Luft informiert. Zudem werden Spitäler in der Regel von Rettungshelikoptern angeflogen.»
In Luzern würde den Verantwortlichen des Post-Projekts wohl dasselbe langwierige Bewilligungsprozedere wie in Lugano blühen – wenn nicht gar ein noch aufwendigeres. Denn beim Bazl heisst es in Bezug auf die Auflagen: «Drohnenoperationen wie in Lugano oder Zürich sind nur mit einer Sonderbewilligung des Bazl möglich, auch wenn es sich lediglich um Transportflüge im Gesundheitswesen handelt. Um eine solche zu erhalten, braucht es eine aufwendige Risikobeurteilung. Je nachdem wie gross das Gefahrenpotenzial ist, das durch einen Drohnenflug entstehen kann, unterscheiden sich die Auflagen.» Die ohnehin komplizierte Risikobeurteilung dürfte nach den beiden Vorfällen in Zürich nicht einfacher geworden sein.