Zweitwohnungen
Die Ausnahme von der Ausnahme: Vieles unklar bei den Zweitwohungen

Die Vernehmlassung der Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative läuft ab. Die Initianten pochen auf eine strikte Anwendung, Ferienregionen verlangen Ausnahmeregelungen.

Rinaldo Tibolla
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Stopp von Zweitwohnungen: Bundesrat will Ausnahmen zulassen. Key

Stopp von Zweitwohnungen: Bundesrat will Ausnahmen zulassen. Key

Im Entwurf zum Zweitwohnungsgesetz hält der Bundesrat fest, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent neue Wohnungen bewilligt werden, wenn sie als «touristisch bewirtschaftete Wohnung» genutzt werden. Dieser Terminus setzt voraus, dass die Wohnung dauerhaft zur kurzzeitigen Nutzung durch Gäste zu markt- und ortsüblichen Bedingungen angeboten wird, wie es heisst.

Gesetzesentwurf: Die Ausnahmen

Im Entwurf zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen wird dem Begriff der Zweitwohnung nicht viel Platz eingeräumt. Definiert wird «Zweitwohnung» als eine Wohnung, die weder eine Erstwohnung ist noch einer Erstwohnung gleichgestellt ist. Als Erstwohnung gilt eine Wohnung, in der eine Person mit Hauptwohnsitz lebt. Erstwohnungen gleichgestellt sind: Wohngemeinschaften für Studenten und Erwerbstätige, die dauernd bewohnt werden; Wohnungen von Personen, die sich nicht beim Einwohneramt melden müssen, insbesondere von diplomatischem Personal und Asylsuchenden; seit höchstens einem Jahr leer stehende Wohnungen, die zur dauernden Miete oder zum Kauf angeboten werden; landwirtschaftlich genutzte Hütten und wegen der Höhenlage nicht das ganze Jahr zugänglich sind; Saisonniers-Wohnungen und Dienstwohnungen für Gastgewerbe-, Spital- und Heimpersonal; rechtmässig in Büro und Praxen umgenutzte Wohnungen. Das Gesetz fordert von den Gemeinden, dass sie jährlich ein Erstwohnungsinventar erstellen. Eine Gemeinde kann zudem die Kategorie «einer Erstwohnung gleich gestellt» aufführen. (rit)

Einheimische dürfen also beim Neubau eines Eigenheims Zweitwohnungen im selben erstellen. Auch zulässig sollen Wohnungen sein, die Teil eines hotelähnlichen Betriebskonzepts sind. Schliesslich sollen Wohnungen gebaut werden können, die auf einer «auf den internationalen Markt ausgerichteten, kommerziellen Vertriebsplattform angeboten» werden.

Anreiz zur Schaffung kalter Betten

Der letzte Punkt geht Helvetia Nostra und der Fondation Franz Weber, den Autoren der Zweitwohnungsinitiative, viel zu weit. Er leiste «Gesetzesumgehungen auf nicht hinnehmbare Weise Vorschub», schreibt die Organisation in ihrer Vernehmlassungsantwort. Es würden so Wohnungen bewilligt, die zwar zur Miete angeboten werden, jedoch keine Abnehmer finden würden, da sie nicht an die Bedürfnisse des Marktes angepasst sind.

Die Bestimmung liefere somit einen echten Anreiz zur Schaffung kalter Betten, sagt Vera Weber von der Fondation. Auf die Kategorie soll deshalb vollständig verzichtet werden, schreibt Helvetia Nostra.

Grundsätzlich spricht die Nachfrage nach mietbaren Ferienwohnungen für diese Forderung. Nationale Statistiken zu den Logiernächten in Ferienwohnungen werden vom Bund seit 2004 aus finanziellen Gründen nicht mehr geführt. Die Bündner Destinationen Davos-Klosters und Arosa führen aber eigene. Davos-Klosters verfügt über rund 2900 kommerziell vermietete Ferienwohnungen mit insgesamt 9280 Betten. Die Logiernächte in sind von 457 912 im Geschäftsjahr 2011/12 auf 428 803 2012/13 gesunken.

Eine im Februar veröffentlichte Studie der Beratungsfirma Grischconsulta hat zudem gezeigt, dass in Davos die insgesamt 5200 touristisch genutzten Ferien- und Zweitwohnungen durchschnittlich an 95 Tagen pro Jahr belegt seien («Die Nordwestschweiz» berichtete).

Auch in Arosa sind die Logiernächte in Ferienwohnungen von 144 331 im Jahr 2011 auf 137 485 im vergangenen Jahr gesunken. Für den diesjährigen Sommer rechnet Arosa jedoch erneut mit einer Zunahme von zwei Prozent gegenüber dem Vorjahr. «Wir stellen fest, dass die Nachfrage von Gästen nach mietbaren Ferienwohnungen aktuell ganz klar steigend ist», sagt Sprecherin Yvonne Wüthrich.

«Eigentum am Objekt» ist wichtig

Die Bergregionen, der Schweizerische Gewerbeverband, aber auch Parteien wie die SVP, FDP und BDP sind für den Passus. Als wichtig erachtet Christian Laesser, Professor für Tourismuswirtschaft an der Universität St. Gallen, die «touristisch bewirtschafteten Wohnungen». Gerade kommerzielle Übernachtungsmöglichkeiten müssten auch künftig finanzierbar sein. «Für dieses Geld braucht es Sicherheiten – Eigentum am Objekt ist immer die beste Garantie dafür», sagte Laesser auf Anfrage.

Die heutigen Ferienwohnungen seien teilweise in einem Zustand, der eine Vermietung gar nicht möglich mache. Und Hotels seien immer weniger geeignet, weil Feriengäste mehr Raum verlangen würden. Zudem fände ja eine Kontrolle statt. «Die Besitzer müssen aufzeigen, dass die Wohnung bewirtschaftet und auf dem Markt ist», so Laesser.