Das Programm zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA ist sehr aufwendig. Dessen Kosten lassen sich noch immer nicht klar beziffern. Die Schweizer Banken werden dabei in vier verschiedene Kategorien unterteilt.
Das Programm zur Beilegung des US-Steuerstreits scheint zu stehen. Das Dokument mit allen Details soll am Freitag vom US-Justizdepartement publiziert werden, sagen Insider. Die Bankiervereinigung opponiert nicht. Der Verwaltungsrat (VR) sagte letzten Montag nach einer sehr kontroversen Diskussion grossmehrheitlich Ja. Die Freude darüber ist klein.
In Basel, am Sitz der Bankiervereinigung, herrscht Konsternation. Dessen Führungsmitglieder des Branchenverbands sind hell entsetzt, dass die Präsentation zum US-Programm vom «Tages-Anzeiger» publik gemacht worden ist. Darunter leide das Vertrauen der Bundesbehörden gegenüber der Bankiervereinigung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten gemäss Informationen der Nordwestschweiz nummerierte Kopien ausgehändigt, die als streng vertraulich galten. (SEI)
Einige kleinere Privatbanken überleben den Steuerstreit wohl nicht. Die dem VR der Bankiervereinigung vorgelegte Präsentation zum Programm veröffentlichte gestern der «Tages-Anzeiger». Das Programm unterteilt die in der Schweiz tätigen Finanzinstitute in vier Kategorien:
Kategorie 1 ist dem Programm nicht unterstellt. Dazu zählen Banken wie die Credit Suisse, Julius Bär, Pictet, die Basler und die Zürcher Kantonalbank sowie Auslandinstitute wie HSBC und die Schweizer Tochter der Liechtensteinischen Landesbank. Sie sind seit längerem im Visier der US-Behörden. Die Liste umfasst gemäss gut unterrichteten Quellen aus Bundesbern bereits 16 Geldhäuser. Davon sind Wegelin und die Neue Zürcher Bank nicht mehr aktiv. Wie hoch die Bussen der restlichen Banken ausfallen, ist offen. Angenommen wird, dass sie einen günstigeren Tarif berappen, als die Banken der Kategorie 2.
Kategorie 2 betrifft Finanzinstitute, die gemäss Präsentation der Bankiervereinigung «davon ausgehen müssen, dass ihnen die USA eine Verletzung von US-Recht vorwerfen werden. Sie haben steuersäumige US-Kunden mit mehr als 50 000 Dollar betreut. Als besonders verwerflich gilt, wenn Klienten nach dem Ausbruch des Steuerstreits der USA mit der UBS aufgenommen worden sind. Dutzende von Banken werden von den USA zu einer Busse verknurrt. Bei deren Berechnung sei mit «Unsicherheiten« zu rechnen, hält die Bankiervereinigung in ihrer Präsentation fest. Dabei gilt:
Vom Gesamtwert abgezogen werden dürfen Konti von Eigentümern, die beim US-Fiskus eine Selbstanzeige gemacht haben. Verpflichten müssen sich diese Banken zur Lieferung umfangreicher Umlagen im Rahmen von Amtshilfeverfahren sowie zur Zeugenaussage in den USA.
Kategorie 3 betrifft Institute, die belegen können, keine US-Steuersünder betreut zu haben.
Kategorie 4 betrifft Lokalbanken.
Umstritten ist, ob die Ablehnung der «Lex USA» durch das Parlament die Kosten für die Beilegung des Steuerstreits erhöht haben. Fakt ist: Das Programm verursacht administrative Aufwendungen in der Höhe von mehr als 100 Millionen Franken. Die Banken müssen hoch bezahlte Experten der vier weltweit tätigen Revisionsgesellschaften beschäftigen, um ihren Umgang mit US-Persons zu belegen. Sämtliche Unterlagen müssen auf Englisch übersetzt werden.
Anwaltskosten sind exorbitant
Dazu kommen exorbitante Zahlungen an Anwälte. Allein die Credit Suisse kostet dies mehr als 100 Millionen Franken. Die Bank Julius Bär wies im ersten Halbjahr 2013 und 2012 Ausgaben von 54 Millionen Franken für den US-Steuerstreit aus.
Insgesamt dürften die Anwaltssaläre der Schweiz tätigen Banken eine halbe Milliarde Franken übersteigen. Dazu kommen Bussen in der Höhe von mehreren Milliarden Franken. Wie hoch die gesamten Kosten sind, weiss man wohl noch lange nicht.