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Monika Rühl vom Wirtschafts-Dachverband Economiesuisse begrüsst eine Verschärfung des Inländervorrangs. Sie erklärt ausserdem, dass die Wirtschaft vermehrt mit der Bevölkerung in Kontakt treten wolle.
Monika Rühl: Wir wollen vermehrt mit der Bevölkerung in Kontakt treten, der Wirtschaft ein Gesicht geben. Mit den Menschen in diesem Land in den Dialog treten, zuhören, diskutieren. Wir wollen die Sorgen der Bevölkerung aufnehmen und gleichzeitig auch die Bedürfnisse der Wirtschaft aufzeigen. Wir wollen zeigen, wie die Rahmenbedingungen sein müssen, damit die Firmen vom Standort Schweiz aus tätig sein können, möglichst einen grossen Teil der Wertschöpfung in der Schweiz erhalten und damit auch Arbeitsplätze sichern.
Die Gäste sind bunt gemischt. Manche sind froh, einmal in Kontakt mit der Wirtschaft zu treten, und haben Fragen, andere wollen eine Dienstleistung anbieten oder sind auf der Suche nach einer Stelle.
Ja, inhaltlich gehen wir auch auf die Frage des Verhältnisses der Schweiz zur EU ein. Wir wollen zeigen, wie wichtig unser Verhältnis zu Europa ist und dass die bilateralen Verträge mit der EU nicht nur der Wirtschaft nutzen, sondern es geht auch um die Kultur, Forschung oder Bildung. Wir haben zwar die Kampagne online gestartet. Wir wollen aber die Menschen nicht nur auf diesem Weg erreichen, sondern auch an Veranstaltungen. Wie nächste Woche bei der Firma Urma in Rupperswil.
Das knappe Ja ist aus meiner Sicht ein Warnsignal. Hier sind wir im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn, die Volksabstimmungen und die direkte Demokratie weniger kennen wie wir, ein Stück weiter. Schaut man sich etwa die Situation in Deutschland, in Frankreich an, ja auch in England, merkt man, dass es überall die gleichen Ängste und Sorgen gibt bezüglich der Einwanderung. Das gilt es zur Kenntnis zu nehmen. Und man darf jetzt auch bei der Umsetzung der Initiative nicht vergessen, dass es ein solches Warnsignal gegeben hat.
Ich glaube, das war vielen Stimmbürgern nicht bewusst, auch wenn der Bundesrat immer wieder darauf hingewiesen hat. Umfragen zeigen jedoch, dass Herr und Frau Schweizer sich sehr wohl bewusst sind, wie wichtig die bilateralen Verträge für unsere Wirtschaft sind, und dass sie diesen gegenüber einer wortgetreuen Umsetzung der Initiative den Vorzug geben.
Die Politik hat sehr viel Zeit verloren seit dieser Abstimmung. Wir haben früh einen Vorschlag präsentiert. Doch der Bundesrat hat diesen erst ein Jahr später aufgenommen. Jetzt liegt der Ball beim Parlament. Der Nationalrat hat sich positioniert und den sogenannten Inländervorrang «light» verabschiedet. Das ist in der Schweiz der gewöhnliche Lauf der Umsetzung: Es liegt letztlich in der Hand des Gesetzgebers, wie eine Verfassungsbestimmung umgesetzt wird.
Wir von der Wirtschaft sind bereit, griffigere Massnahmen zu unterstützen, als die Vorlage vorsieht, die der Nationalrat beschlossen hat. Wir glauben, dass die Stossrichtung des Inländervorrangs die richtige ist. Wir sind aber der Meinung, dass der Inländervorrang dort greifen soll, wo tatsächlich ein Mangel an Berufsleuten herrscht. Er soll regional gelten und berufsbezogen. Wie die Parameter dann tatsächlich ausgestaltet werden, ist in den Händen des Parlaments. Aus unserer Sicht muss vermieden werden, dass die Bürokratie ansteigt. Und die Unternehmen sollen nicht verpflichtet werden können, eine vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) vorgeschlagene Person anzustellen, die sie nicht anstellen wollen.
Wir haben heute eine andere Ausgangslage. Der Nationalrat hat sich positioniert. Ob die CVP ihre Anträge auch im Ständerat stellen wird, ist unklar. Folglich kann ich auch nichts dazu sagen. Unsere Auffassung zusammen mit dem Arbeitgeberverband war immer klar, dass man die Personenfreizügigkeit nicht aufs Spiel setzen darf.
Man muss solche Stellungnahmen auch vor dem Hintergrund des Brexit und der anstehenden Verhandlungen mit Grossbritannien betrachten. Die EU markiert in dieser Phase möglicherweise mehr Härte, als sachlich notwendig wäre.
Die Umsetzung ist eine Gratwanderung, das war von Anfang an klar. Eine wortgetreue Umsetzung, wie sie die Initianten gerne hätten, ist nun mal nicht mit
dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar.
Wir sind mit der Arbeit des neuen Parlaments zufrieden. Im Ständerat bemerken wir keine wesentliche Veränderung, doch der Nationalrat ist bürgerlicher geworden. Wir sehen das in zwei Dossiers: der Unternehmenssteuerreform III und der Altersreform 2020. Es gibt einen bürgerlichen Fussabdruck. In anderen Dossiers merkt man die Veränderungen weniger. In der Europapolitik spielen andere Allianzen und null Veränderung gibt es in der Landwirtschaftspolitik. Was der Bundesrat wegsparen will, wird vom Parlament wieder aufgestockt.
Bürgerliche Politiker sollten kostenbewusst sein. Gesunde Bundesfinanzen sind sehr wichtig, die Schuldenbremse muss eingehalten werden. Mich ernüchtert, dass rigide Finanzpolitiker ihre Prinzipien vergessen, wenn es um die Landwirtschaft geht.
Der Ständerat will die AHV-Renten um 70 Franken erhöhen, wir wollen das nicht. Mit einem taktischen Manöver hat der Nationalrat einen grossen Spielraum für die Differenzbereinigung geschaffen, das war wichtig. Nun geht es darum, dass sich die Kammern wieder annähern und eine Lösung finden.
Nach 20 Jahren muss endlich wieder eine Reform gelingen. Für uns ist wichtig, dass wir das aktuelle Rentenniveau sichern – aufgrund der Finanzlage der AHV ist das eine sehr anspruchsvolle Arbeit. Deshalb haben wir eine Schuldenbremse für die AHV vorgeschlagen. Ich bin überzeugt, dass die schrittweise Erhöhung des Rentenalters, gekoppelt an die Finanzlage der AHV, richtig ist.
Genau, wir wollen die Renten sichern, aber nicht ausbauen. Das Volk hat die AHVplus-Initiative abgelehnt. Wenn wir diesen Volksentscheid ernst nehmen, dann sind die 70 Franken vom Tisch. Interessanterweise haben vor allem die Jungen die Initiative deutlich verworfen. Sie stellten sich natürlich die Frage, wer eines Tages ihre Renten bezahlen wird.
Bestimmt nicht mit einem Ausbau der AHV, sondern innerhalb der beruflichen Vorsorge. Wir schlagen eine moderate Anpassung der Beitragssätze und einen früheren Beginn des Sparprozesses vor. Spielraum besteht auch beim Koordinationsabzug – also jenem Anteil des Lohns, der heute durch die 2. Säule nicht versichert wird. Und in der Übergangsphase sind zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die über 55-Jährigen notwendig.
Die Vorlage muss sehr gut erklärt werden. Es ist eine Reform für die Kantone: Sie müssen bestimmte Steuerprivilegien abschaffen, dafür erhalten sie eine Auswahl an Ersatzinstrumenten, um attraktiv zu bleiben. Es ist wichtig, dass die Kantone die Reform unterstützen. Sie sind in der Kampagne unsere wichtigsten Alliierten.
Um die Kosten fassbar zu machen, müssen die einzelnen Kantone darlegen, wie sie die Reform umsetzen. Das heisst, ob sie die Steuern senken und wie sie den Werkzeugkasten und die Kompensationszahlungen des Bundes nutzen wollen. Derzeit ist tatsächlich vieles spekulativ. Deshalb haben wir den Kantonen geraten, ihre Pläne rasch darzulegen. Erst dann können wir eine bessere Einschätzung der Kosten machen. Wir werden in unserer Kampagne berücksichtigen, dass die Kantone ganz unterschiedlich von der Reform betroffen sind.
Der Bund leistet den Kantonen Kompensationszahlungen. Diese stehen in der Verantwortung, dass sie einen Teil der Gelder an die Städte und Gemeinden weitergeben. Es stimmt, dass es sehr kritische Städte gibt. Wir suchen mit ihnen die Diskussion und erklären ihnen, was auf dem Spiel steht.
Lehnt das Volk die Vorlage ab, dann sind wir wieder auf Feld eins. Ein jahrelanger Prozess würde in Gang gesetzt und das Ergebnis wäre nicht fundamental anders. Wir hätten für die Wirtschaft eine längere Periode der Unsicherheit. Wenn der Steuerzahler wegzieht, weil die Lage unsicher ist, dann entgehen auch den städtischen Finanzdirektoren Einnahmen. Das kann man ihnen sehr gut erklären.